Sozialhilfe
Beschreibung
Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten. Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.
Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:
- in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung
- als Sachleistung
- als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes
- durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden
Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen Trägern (Landkreise und Kreisfreien Städte) sowie dem überörtlichen Träger (Landeswohlfahrtsverband Hessen) der Sozialhilfe.
Die Sozialhilfe gliedert sich in 7 Unterbereiche. Nähere Informationen finden sie unter folgenden Stichworten.
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
- Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe)(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Leistungen der Sozialhilfe für die unterschiedlichen Lebenslagen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Online-Dienste
Aufnahme in die Wohnungssuchendenkartei
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Wohnungssuche für im Kreis Groß-Gerau gemeldete ukrainische Flüchtlinge
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Zuständigkeit
Rat- und Hilfesuchende können sich unmittelbar an das Sozialamt ihres Wohnortes oder des Landkreises wenden.
Ansprechpartner
Landkreis Groß-Gerau - Allgemeine Soziale Hilfen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06152 989-84047
Internet
Landkreis Groß-Gerau - Soziale Sicherung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06152 989-638(Asyl und Zuwanderung)
Telefon: 06152 989-685(BAFöG)
Telefon: 06152 989-386(Besondere Soziale Hilfen)
Telefon: 06152 989-767(Eingliederungshilfe)
Telefon: 06152 989-463(Pflegestützpunkt)
Telefon: 06152 989-321(Bedarfsermittlung und Sozialberatung)
Telefon: 06152 989-47184056(Sozialplanung)
E-Mail: Sozialdienst-asyl@kreisgg.de(Asyl und Zuwanderung)
E-Mail: bafoeg@kreisgg.de(BAFöG)
E-Mail: altenhilfe@kreisgg.de(Besondere Soziale Hilfen)
E-Mail: sd@kreisgg.de(Eingliederungshilfe)
E-Mail: pflegestuetzpunkt@kreisgg.de(Pflegestützpunkt)
E-Mail: sd@kreisgg.de(Bedarfsermittlung und Sozialberatung)
E-Mail: sozialplanung@kreisgg.de(Sozialplanung)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Sozialamt, Notlage, Sozialfürsorge, Hilfeleistung, Sozialleistung, Soziale Grundsicherung, Sozialhilfe, Arbeitslosigkeit