• Leun (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
Schülerbeförderung Durchführung

Schülerbeförderung

Beschreibung

Träger der Schülerbeförderung sind die Gemeinden, die Schulträger sind, d. h. die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Sie sind für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler zuständig.

Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten haben die Schülerinnen und Schüler der Grundschule sowie der Mittelstufe (Sekundarstufe I.); hierzu zählt in der Regel auch das erste Jahr der Berufsschule (Grundstufe). Schüler und Schülerinnen der Oberstufe (Sekundarstufe II.) haben keinen Anspruch auf Schülerbeförderung.

Eine Kostenübernahme für die Schülerbeförderung kommt erst bei einer Mindestlänge des Schulwegs in Betracht: Der Schulweg der Grundschülerinnen und -schüler muss über 2 Kilometer lang sein, bei Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 5 muss dieser eine Länge von über 3 Kilometer haben. Nur wenn der Schulweg eine besondere Gefährdung darstellt oder die Schülerin oder der Schüler behindert ist, kann auch eine Kostenerstattung für eine kürzere Wegstrecke erfolgen.

In der Regel hat der Schulträger die Schülerbeförderung über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) abzuwickeln.

Erstattet werden die Kosten für den Weg von der Wohnung zur zuständigen Schule. Für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen werden die Kosten für den Schulweg zur nächstgelegenen Schule, an welcher der gewünschte Abschluss am Ende der Mittelstufe erreicht werden kann, erstattet. Entscheiden sich die Eltern für den Besuch einer anderen als der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule, so werden maximal die Kosten erstattet, die beim Besuch der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule entstanden wären.

Online-Dienst

Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten

ID: L100001_382567115

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Version

Technisch erstellt am 01.11.2022

Technisch geändert am 21.07.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

An den kommunalen Schulträger (in der Regel ist dies der Landkreis bzw. die Stadt).

Ansprechpartner

Lahn-Dill-Kreis - 34.1 Schulservice

Adresse

Hausanschrift

Sportparkstraße 24

35578 Wetzlar

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Edagar Hobinka Str.
Anzahl der Stellplätze: 50

Haltestellen

  • Haltestelle: Theodor von Schacht Str. 9
    Linien:
    • Bus: Linie 11, 12, 18

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1940

35529 Wetzlar

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 30.11.2023

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Rechtsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 23.08.2013

Version

Technisch erstellt am 13.11.2008

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

HKM, Schulweg, Schülerbeförderung, Schülerfahrtkosten, Fahrtkostenerstattung, Schülerzeitkarten

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019