Schülerbeförderung
Beschreibung
Träger der Schülerbeförderung sind die Gemeinden, die Schulträger sind, d. h. die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Sie sind für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler zuständig.
Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten haben die Schülerinnen und Schüler der Grundschule sowie der Mittelstufe (Sekundarstufe I.); hierzu zählt in der Regel auch das erste Jahr der Berufsschule (Grundstufe). Schüler und Schülerinnen der Oberstufe (Sekundarstufe II.) haben keinen Anspruch auf Schülerbeförderung.
Eine Kostenübernahme für die Schülerbeförderung kommt erst bei einer Mindestlänge des Schulwegs in Betracht: Der Schulweg der Grundschülerinnen und -schüler muss über 2 Kilometer lang sein, bei Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 5 muss dieser eine Länge von über 3 Kilometer haben. Nur wenn der Schulweg eine besondere Gefährdung darstellt oder die Schülerin oder der Schüler behindert ist, kann auch eine Kostenerstattung für eine kürzere Wegstrecke erfolgen.
In der Regel hat der Schulträger die Schülerbeförderung über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) abzuwickeln.
Erstattet werden die Kosten für den Weg von der Wohnung zur zuständigen Schule. Für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen werden die Kosten für den Schulweg zur nächstgelegenen Schule, an welcher der gewünschte Abschluss am Ende der Mittelstufe erreicht werden kann, erstattet. Entscheiden sich die Eltern für den Besuch einer anderen als der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule, so werden maximal die Kosten erstattet, die beim Besuch der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule entstanden wären.
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Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten nach §161 HSchG
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Beförderungskosten Betriebspraktikum
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Erstattungsantrag
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Freigestellter Schülerverkehr
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Schülerticket Hessen
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Zuständigkeit
An den kommunalen Schulträger (in der Regel ist dies der Landkreis bzw. die Stadt).
Ansprechpartner
Ämter und Einrichtungen in Rüsselsheim - Schulservice
Beschreibung
Hinweis
Der Fachbereich Schule ist zuständig für die räumlichen, technischen und sachlichen Voraussetzungen für den Schulbetrieb der Rüsselsheimer Schulen.
Für die unterrichtliche pädagogische Organisation der Rüsselsheimer Schulen ist das Staatliche Schulamt zuständig.
Staatliches Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis
Walter-Flex-Straße 60-62
65428 Rüsselsheim am Main
Telefon: 06142 550-00
Fax: 06142 5500100
Adresse
Hausanschrift
Ferdinand-Stuttmann-Straße 15
65428 Rüsselsheim am Main
(Behindertenparkplatz: Am Bahnhof 2 Plätze Behindertenparkplatz: Ferdinand-Stuttmann-Straße 2 Plätze Parkplatz: Tiefgarage Ferdinand-Stuttmann-Straße Parkplatz: Ferdinand-Stuttmann-Straße 10 Plätze )
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Landkreis Groß-Gerau - Bildung und Schule
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06152 989-142(Geschäftsstellle)
Telefon: 06152 989-694(Schulverwaltung)
Telefon: 06152 989-408(Schülerbeförderung)
Telefon: 06152 989-816(Jugendberufshilfe)
Telefon: 06152 989-603(Schulsozialarbeit)
Telefon: 06152 989-849(Ganztag)
Telefon: 06152 989-450(Kreisjugendförderung)
Telefon: 06152 989-449(Jugendbildungswerk)
Telefon: 06152 989-374(Regionale Bildungsplanung)
Telefax: 06152 989-99142(Geschäftsstelle)
Telefax: 06152 989-99408(Schülerbeförderung)
Telefax: 06152 989-99150(Jugendbildungswerk)
E-Mail: bildungundschule@kreisgg.de(Geschäftsstelle)
E-Mail: schulverwaltung@kreisgg.de(Schulverwaltung)
E-Mail: schuelerbefoerderung@kreisgg.de(Schülerbeförderung)
E-Mail: jugendberufshilfe@kreisgg.de(Jugendberufshilfe)
E-Mail: schulsozialarbeit@kreisgg.de(Schulsozialarbeit)
E-Mail: ganztagsschule@kreisgg.de(Ganztag)
E-Mail: jf@kreisgg.de(Kreisjugendförderung)
E-Mail: jbw@kreisgg.de(Jugendbildungswerk)
E-Mail: bildungsplanung@kreisgg.de(Regionale Bildungsplanung)
Internet
Schulservice
Beschreibung
Hinweis
Der Fachbereich Schule ist zuständig für die räumlichen, technischen und sachlichen Voraussetzungen für den Schulbetrieb der Rüsselsheimer Schulen.
Für die unterrichtliche pädagogische Organisation der Rüsselsheimer Schulen ist das Staatliche Schulamt zuständig.
Staatliches Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis
Walter-Flex-Straße 60-62
65428 Rüsselsheim am Main
Telefon: 06142 550-00
Fax: 06142 5500100
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Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Sachbearbeitung (Schülerbeförderung und Schülerfahrtkostenerstattung, Schülerticket Hessen)
Stichwörter
Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Kindertagesstätten, Schülerbeförderung, Schülerfahrtkostenerstattung
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 23.08.2013
Stichwörter
Schülerbeförderung, Fahrtkostenerstattung, Schulweg, Schülerzeitkarten, HKM, Schülerfahrtkosten