Schülerbeförderung
Beschreibung
Träger der Schülerbeförderung sind die Gemeinden, die Schulträger sind, d. h. die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Sie sind für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler zuständig.
Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten haben die Schülerinnen und Schüler der Grundschule sowie der Mittelstufe (Sekundarstufe I.); hierzu zählt in der Regel auch das erste Jahr der Berufsschule (Grundstufe). Schüler und Schülerinnen der Oberstufe (Sekundarstufe II.) haben keinen Anspruch auf Schülerbeförderung.
Eine Kostenübernahme für die Schülerbeförderung kommt erst bei einer Mindestlänge des Schulwegs in Betracht: Der Schulweg der Grundschülerinnen und -schüler muss über 2 Kilometer lang sein, bei Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 5 muss dieser eine Länge von über 3 Kilometer haben. Nur wenn der Schulweg eine besondere Gefährdung darstellt oder die Schülerin oder der Schüler behindert ist, kann auch eine Kostenerstattung für eine kürzere Wegstrecke erfolgen.
In der Regel hat der Schulträger die Schülerbeförderung über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) abzuwickeln.
Erstattet werden die Kosten für den Weg von der Wohnung zur zuständigen Schule. Für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen werden die Kosten für den Schulweg zur nächstgelegenen Schule, an welcher der gewünschte Abschluss am Ende der Mittelstufe erreicht werden kann, erstattet. Entscheiden sich die Eltern für den Besuch einer anderen als der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule, so werden maximal die Kosten erstattet, die beim Besuch der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule entstanden wären.
Online-Dienste
Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten nach §161 HSchG
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Beförderungskosten Betriebspraktikum
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Erstattungsantrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Freigestellter Schülerverkehr
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Schülerticket Hessen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
An den kommunalen Schulträger (in der Regel ist dies der Landkreis bzw. die Stadt).
Ansprechpartner
Landkreis Groß-Gerau - Bildung und Schule
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06152 989-142(Geschäftsstellle)
Telefon: 06152 989-694(Schulverwaltung)
Telefon: 06152 989-408(Schülerbeförderung)
Telefon: 06152 989-816(Jugendberufshilfe)
Telefon: 06152 989-603(Schulsozialarbeit)
Telefon: 06152 989-849(Ganztag)
Telefon: 06152 989-450(Kreisjugendförderung)
Telefon: 06152 989-449(Jugendbildungswerk)
Telefon: 06152 989-374(Regionale Bildungsplanung)
Telefax: 06152 989-99142(Geschäftsstelle)
Telefax: 06152 989-99408(Schülerbeförderung)
Telefax: 06152 989-99150(Jugendbildungswerk)
E-Mail: bildungundschule@kreisgg.de(Geschäftsstelle)
E-Mail: schulverwaltung@kreisgg.de(Schulverwaltung)
E-Mail: schuelerbefoerderung@kreisgg.de(Schülerbeförderung)
E-Mail: jugendberufshilfe@kreisgg.de(Jugendberufshilfe)
E-Mail: schulsozialarbeit@kreisgg.de(Schulsozialarbeit)
E-Mail: ganztagsschule@kreisgg.de(Ganztag)
E-Mail: jf@kreisgg.de(Kreisjugendförderung)
E-Mail: jbw@kreisgg.de(Jugendbildungswerk)
E-Mail: bildungsplanung@kreisgg.de(Regionale Bildungsplanung)
Internet
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Ginsheim
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier
Ausnahme
: Der Kartenvorverkauf für das kommunale Kino, der Erwerb bzw. die Abholung von Mülltüten und die Aushändigung von Formularen sind von der Terminvereinbarung nicht betroffen.
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)Donnerstag09:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)Samstag
(ungerade Kalenderwochen)09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Bürgerbüro Gustavsburg
Montag08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)Mittwoch14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)Freitag08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)Samstag
(gerade Kalenderwochen)09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Mandy Berend
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Herr Dennis Kronauer
Herr Sven Landau
Besucheranschrift
Besucheranschrift
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Fax: 06134 557967
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Frau Alice Nachtmann
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Fax: 06144 925129
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Simone Pfaff
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Fax: 06144 925129
Frau Sandra Sigmund
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Linda Soyka
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Frau Kübra Fakhri
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Gustavsburg
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier
Ausnahme
: Der Kartenvorverkauf für das kommunale Kino, der Erwerb bzw. die Abholung von Mülltüten und die Aushändigung von Formularen sind von der Terminvereinbarung nicht betroffen.
Montag
08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
Samstag
(gerade Kalenderwochen)
09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Bürgerbüro Ginsheim
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
09:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Samstag
(ungerade Kalenderwochen)
09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Mandy Berend
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Herr Dennis Kronauer
Herr Sven Landau
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Fax: 06134 557967
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Alice Nachtmann
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Fax: 06144 925129
Frau Simone Pfaff
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Fax: 06144 925129
Frau Sandra Sigmund
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Fax: 06134 557967
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Linda Soyka
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Frau Kübra Fakhri
Besucheranschrift
Besucheranschrift
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Fax: 06134 557967
Formulare
Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Spezielle Hinweise für Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 23.08.2013
Stichwörter
Schülerbeförderung, Fahrtkostenerstattung, Schulweg, Schülerzeitkarten, HKM, Schülerfahrtkosten