Schülerbeförderung Durchführung

    Schülerbeförderung

    Beschreibung

    Träger der Schülerbeförderung sind die Gemeinden, die Schulträger sind, d. h. die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Sie sind für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler zuständig.

    Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten haben die Schülerinnen und Schüler der Grundschule sowie der Mittelstufe (Sekundarstufe I.); hierzu zählt in der Regel auch das erste Jahr der Berufsschule (Grundstufe). Schüler und Schülerinnen der Oberstufe (Sekundarstufe II.) haben keinen Anspruch auf Schülerbeförderung.

    Eine Kostenübernahme für die Schülerbeförderung kommt erst bei einer Mindestlänge des Schulwegs in Betracht: Der Schulweg der Grundschülerinnen und -schüler muss über 2 Kilometer lang sein, bei Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 5 muss dieser eine Länge von über 3 Kilometer haben. Nur wenn der Schulweg eine besondere Gefährdung darstellt oder die Schülerin oder der Schüler behindert ist, kann auch eine Kostenerstattung für eine kürzere Wegstrecke erfolgen.

    In der Regel hat der Schulträger die Schülerbeförderung über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) abzuwickeln.

    Erstattet werden die Kosten für den Weg von der Wohnung zur zuständigen Schule. Für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen werden die Kosten für den Schulweg zur nächstgelegenen Schule, an welcher der gewünschte Abschluss am Ende der Mittelstufe erreicht werden kann, erstattet. Entscheiden sich die Eltern für den Besuch einer anderen als der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule, so werden maximal die Kosten erstattet, die beim Besuch der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule entstanden wären.

    Online-Dienste

    Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten nach §161 HSchG

    ID: L100001_377572593

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    Beförderungskosten Betriebspraktikum

    ID: L100001_390886847

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    Erstattungsantrag

    ID: L100001_377610614

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    Freigestellter Schülerverkehr

    ID: L100001_383803196

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    Schülerticket Hessen

    ID: L100001_377610615

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    Zuständigkeit

    An den kommunalen Schulträger (in der Regel ist dies der Landkreis bzw. die Stadt).

    Ansprechpartner

    Landkreis Groß-Gerau - Bildung und Schule

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Seipp.Str. 15

    64521 Groß-Gerau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: 06152 989-142(Geschäftsstellle)

    Telefon: 06152 989-694(Schulverwaltung)

    Telefon: 06152 989-408(Schülerbeförderung)

    Telefon: 06152 989-816(Jugendberufshilfe)

    Telefon: 06152 989-603(Schulsozialarbeit)

    Telefon: 06152 989-849(Ganztag)

    Telefon: 06152 989-450(Kreisjugendförderung)

    Telefon: 06152 989-449(Jugendbildungswerk)

    Telefon: 06152 989-374(Regionale Bildungsplanung)

    Telefax: 06152 989-99142(Geschäftsstelle)

    Telefax: 06152 989-99408(Schülerbeförderung)

    Telefax: 06152 989-99150(Jugendbildungswerk)

    E-Mail: bildungundschule@kreisgg.de(Geschäftsstelle)

    E-Mail: schulverwaltung@kreisgg.de(Schulverwaltung)

    E-Mail: schuelerbefoerderung@kreisgg.de(Schülerbeförderung)

    E-Mail: jugendberufshilfe@kreisgg.de(Jugendberufshilfe)

    E-Mail: schulsozialarbeit@kreisgg.de(Schulsozialarbeit)

    E-Mail: ganztagsschule@kreisgg.de(Ganztag)

    E-Mail: jf@kreisgg.de(Kreisjugendförderung)

    E-Mail: jbw@kreisgg.de(Jugendbildungswerk)

    E-Mail: bildungsplanung@kreisgg.de(Regionale Bildungsplanung)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 23.08.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fahrtkostenerstattung, Schulweg, Schülerfahrtkosten, HKM, Schülerbeförderung, Schülerzeitkarten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de