Schülerbeförderung Durchführung

    Schülerbeförderung

    Beschreibung

    Träger der Schülerbeförderung sind die Gemeinden, die Schulträger sind, d. h. die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Sie sind für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler zuständig.

    Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten haben die Schülerinnen und Schüler der Grundschule sowie der Mittelstufe (Sekundarstufe I.); hierzu zählt in der Regel auch das erste Jahr der Berufsschule (Grundstufe). Schüler und Schülerinnen der Oberstufe (Sekundarstufe II.) haben keinen Anspruch auf Schülerbeförderung.

    Eine Kostenübernahme für die Schülerbeförderung kommt erst bei einer Mindestlänge des Schulwegs in Betracht: Der Schulweg der Grundschülerinnen und -schüler muss über 2 Kilometer lang sein, bei Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 5 muss dieser eine Länge von über 3 Kilometer haben. Nur wenn der Schulweg eine besondere Gefährdung darstellt oder die Schülerin oder der Schüler behindert ist, kann auch eine Kostenerstattung für eine kürzere Wegstrecke erfolgen.

    In der Regel hat der Schulträger die Schülerbeförderung über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) abzuwickeln.

    Erstattet werden die Kosten für den Weg von der Wohnung zur zuständigen Schule. Für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen werden die Kosten für den Schulweg zur nächstgelegenen Schule, an welcher der gewünschte Abschluss am Ende der Mittelstufe erreicht werden kann, erstattet. Entscheiden sich die Eltern für den Besuch einer anderen als der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule, so werden maximal die Kosten erstattet, die beim Besuch der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule entstanden wären.

    Online-Dienste

    Antrag auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten

    ID: L100001_411165238

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    Technisch erstellt am 28.10.2024 (von: Darmstadt-Dieburg, Webservice)

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    Antrag auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten für Berufsschüler

    ID: L100001_411165241

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    Zuständigkeit

    An den kommunalen Schulträger (in der Regel ist dies der Landkreis bzw. die Stadt).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 610.2 Bildungsbüro, Schulisches Mobilitätsmanagement

    Adresse

    Postanschrift

    Jägertorstraße 207

    Postfach

    64289 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    vormittags erreichbar von 8h-12h

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Groß-Zimmern - Sport und Kultur

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    64846 Groß-Zimmern

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Rathaus:

    Montag

    08:00 - 11:30 Uhr
    13:00 - 15:30 Uhr

    Dienstag

    Geschlossen

    Mittwoch

    08:00 - 11:30 Uhr
    15:00 - 18:00 Uhr

    Donnerstag

    Geschlossen

    Freitag

    08:00 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 23.08.2013

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Schülerbeförderung, Fahrtkostenerstattung, Schulweg, Schülerzeitkarten, HKM, Schülerfahrtkosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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