Schülerbeförderung
Beschreibung
Träger der Schülerbeförderung sind die Gemeinden, die Schulträger sind, d. h. die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Sie sind für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler zuständig.
Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten haben die Schülerinnen und Schüler der Grundschule sowie der Mittelstufe (Sekundarstufe I.); hierzu zählt in der Regel auch das erste Jahr der Berufsschule (Grundstufe). Schüler und Schülerinnen der Oberstufe (Sekundarstufe II.) haben keinen Anspruch auf Schülerbeförderung.
Eine Kostenübernahme für die Schülerbeförderung kommt erst bei einer Mindestlänge des Schulwegs in Betracht: Der Schulweg der Grundschülerinnen und -schüler muss über 2 Kilometer lang sein, bei Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 5 muss dieser eine Länge von über 3 Kilometer haben. Nur wenn der Schulweg eine besondere Gefährdung darstellt oder die Schülerin oder der Schüler behindert ist, kann auch eine Kostenerstattung für eine kürzere Wegstrecke erfolgen.
In der Regel hat der Schulträger die Schülerbeförderung über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) abzuwickeln.
Erstattet werden die Kosten für den Weg von der Wohnung zur zuständigen Schule. Für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen werden die Kosten für den Schulweg zur nächstgelegenen Schule, an welcher der gewünschte Abschluss am Ende der Mittelstufe erreicht werden kann, erstattet. Entscheiden sich die Eltern für den Besuch einer anderen als der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule, so werden maximal die Kosten erstattet, die beim Besuch der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule entstanden wären.
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zuständige Stelle
Hinweise für Frankfurt am Main: Schülerbeförderung
Stadtschulamt
Schülerbeförderung / Fahrtkostenerstattung
Solmsstraße 27-37
60486 Frankfurt am Main
Stadtschulamt
Schülerbeförderung / Fahrtkostenerstattung
Solmsstraße 27-37
60486 Frankfurt am Main
Zuständigkeit
An den kommunalen Schulträger (in der Regel ist dies der Landkreis bzw. die Stadt).
Ansprechpartner
Stadt Frankfurt - Stadtschulamt - Schülerbeförderung / Fahrtkostenerstattung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: An der Dammheide
Linien:- Straßenbahn: Linie 17
- Haltestelle: Westbahnhof
Linien:- S-Bahn: Linie S3, S4, S5, S6
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie brauchen eine Beratung?
Kommen Sie gerne bei uns persönlich im Stadtschulamt vorbei. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter https://tevis.ekom21.de/fra/ . Eine persönliche Beratung ohne vorherige Terminvereinbarung ist mit einer Wartezeit ebenfalls möglich.
Die persönlichen Service- und Sprechzeiten sind:
Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr sowie Di. und Do.: 08:00 - 15:30 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 212-38574
Formulare
Grundantrag Schülerbeförderung
Schülerbeförderung Merkblatt
Flyer Schülerbeförderung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Frankfurt am Main: Schülerbeförderung
Grundantrag Schülerbeförderung, Schulbesuchsbescheinigung. Detailliertere Informationen dazu finden Sie auf: Schülerbeförderung und Fahrtkostenerstattung
Grundantrag Schülerbeförderung, Schulbesuchsbescheinigung. Detailliertere Informationen dazu finden Sie auf: Schülerbeförderung und Fahrtkostenerstattung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Frankfurt am Main: Schülerbeförderung
§161 Hessisches Schulgesetzt
§161 Hessisches Schulgesetzt
Verfahrensablauf
Hinweise für Frankfurt am Main: Schülerbeförderung
- Zu Schuljahresbeginn kaufen Sie ein Schülerticket Hessen.
- Bitte füllen Sie den Grundantrag aus und geben Sie ihn im Sekretariat der zuständigen Schule ab. Das Schulsekretariat leitet ihn an das Stadtschulamt weiter. Oder Sie stellen online den Grundantrag https://frankfurt.de/schuelerbefoerderung
Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungszeit für den Grundantrag kann bis zu fünf Monaten dauern. Stellen Sie ihn so zeitig wie möglich! - Nachdem der Antrag geprüft wurde, erhalten Sie einen schriftlichen widerspruchsfähigen Bescheid, ob Sie Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben oder nicht.
- Wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten haben, schicken wir Ihnen im folgenden Monat das Schülerticket Hessen und spätestens zum Schuljahresende einen Erstattungsantrag zu, den Sie bitte ausfüllen und im Sekretariat der zuständigen Schule abgeben. Das Schulsekretariat leitet den Antrag mit den erforderlichen Nachweisen (Kopie Ihrer Fahrkarte) an uns weiter. Erst dann können wir Ihnen die Fahrtkosten für das vergangene Schuljahr erstatten.
Bitte denken Sie daran, Ihr eigenes Schülerticket Hessen bei der VGF unter Vorlage unseres Bescheides zu kündigen. Mehr dazu unter Schülerbeförderung und Fahrtkostenerstattung "Was noch für Sie interessant sein kann". - Im folgenden Schuljahr erhalten Sie dann das Schülerticket Hessen direkt zugeschickt (i.d.R. Ende Juli). Sie müssen keinen Antrag mehr stellen – es sei denn, ein Schulform- oder Schulwechsel steht an oder die Klasse muss wiederholt werden.
- Zu Schuljahresbeginn kaufen Sie ein Schülerticket Hessen.
- Bitte füllen Sie den Grundantrag aus und geben Sie ihn im Sekretariat der zuständigen Schule ab. Das Schulsekretariat leitet ihn an das Stadtschulamt weiter. Oder Sie stellen online den Grundantrag https://frankfurt.de/schuelerbefoerderung
Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungszeit für den Grundantrag kann bis zu fünf Monaten dauern. Stellen Sie ihn so zeitig wie möglich! - Nachdem der Antrag geprüft wurde, erhalten Sie einen schriftlichen widerspruchsfähigen Bescheid, ob Sie Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben oder nicht.
- Wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten haben, schicken wir Ihnen im folgenden Monat das Schülerticket Hessen und spätestens zum Schuljahresende einen Erstattungsantrag zu, den Sie bitte ausfüllen und im Sekretariat der zuständigen Schule abgeben. Das Schulsekretariat leitet den Antrag mit den erforderlichen Nachweisen (Kopie Ihrer Fahrkarte) an uns weiter. Erst dann können wir Ihnen die Fahrtkosten für das vergangene Schuljahr erstatten.
Bitte denken Sie daran, Ihr eigenes Schülerticket Hessen bei der VGF unter Vorlage unseres Bescheides zu kündigen. Mehr dazu unter Schülerbeförderung und Fahrtkostenerstattung "Was noch für Sie interessant sein kann". - Im folgenden Schuljahr erhalten Sie dann das Schülerticket Hessen direkt zugeschickt (i.d.R. Ende Juli). Sie müssen keinen Antrag mehr stellen - es sei denn, ein Schulform- oder Schulwechsel steht an oder die Klasse muss wiederholt werden.
Fristen
Hinweise für Frankfurt am Main: Schülerbeförderung
Die für ein Schuljahr entstandenen Fahrtkosten können nur erstattet werden, wenn der Grundantrag bis spätestens 31. Dezember des Jahres beantragt wird, in dem das Schuljahr endet, zum Beispiel für das Schuljahr 2020/2021 bis 31. Dezember 2021.
Die für ein Schuljahr entstandenen Fahrtkosten können nur erstattet werden, wenn der Grundantrag bis spätestens 31. Dezember des Jahres beantragt wird, in dem das Schuljahr endet, zum Beispiel für das Schuljahr 2020/2021 bis 31. Dezember 2021.
Kosten
Hinweise für Frankfurt am Main: Schülerbeförderung
Keine
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 23.08.2013
Stichwörter
Schülerbeförderung, Fahrtkostenerstattung, Schulweg, Schülerzeitkarten, HKM, Schülerfahrtkosten