Spielplätze
Beschreibung
Spielplätze sind für Kinder und Jugendliche oft die einzigen Orte zum Austoben, gemeinsamen Spielen, kreativen Experimentieren oder einfach nur zum Treffen.
Spielen ist entscheidend für die Entwicklung von Kindern. Spielplätze tragen zur Entfaltung bei und fördern Selbstsicherheit und Selbstvertrauen. Sie sind damit eine wichtige Ergänzung zum Spielen daheim und zu anderen Freizeitangeboten.
Die Hessische Bauordnung schreibt die Errichtung von Kinderspielplätzen explizit vor. Sie verlangt, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen ein ausreichend großer Spielplatz anzulegen ist. Nur ausnahmsweise kann auf die Bereitstellung einer solchen Spielfläche verzichtet werden, wenn
- in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein sonstiger, für die Kinder nutzbarer Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden ist oder
- ein solcher Spielplatz wegen der Art und der Lage der Wohnung nicht erforderlich ist.
Kaum ein größeres Wohnprojekt darf daher ohne die dazugehörigen Kinderspielplätze errichtet werden.
Die Gestaltung von Freiflächen, die Einrichtung und der Betrieb von Spielplätzen sind außerdem auch kommunale Aufgaben. Aus diesem Grund befinden sich auch zahlreiche Spielplatzanlagen in den einzelnen Städten und Gemeinden. Die Kommunen erfüllen dadurch einen Teil ihres Auftrags, Kinder- und Jugendarbeit zu betreiben (siehe dazu auch § 11 SGB VIII – Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit).
Zahlreiche Kommunen stellen Informationen über Spielplätze und Treffpunkte bereits ausführlich über das Internet zur Verfügung. Spielplätze und Treffpunkte werden beschrieben, Aktionen können angekündigt und dokumentiert werden und Suchfunktionen erleichtern das Auffinden von Angeboten in Wohnortnähe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Wenn Sie Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zu Spielplätzen in Ihrer Stadt/Gemeinde haben, wenden Sie sich an das Bau- und Grünflächenamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Dort bzw. auch oft im Internetauftritt Ihrer Verwaltung erfahren Sie auch, wo Spielplätze sind.
- Wenn Sie Verschmutzungen (z. B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z. B. durch ältere Jugendliche) melden wollen, wenden Sie sich an das Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohenahr - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Das Bauamt ist zu den genannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, eine bestimmte Ansprechpartnerin bzw. einen bestimmten Ansprechpartner im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06446 9230-24
Telefon Festnetz: 06446 9230-27
Telefon Festnetz: 06446 9230-28
Telefon Festnetz: 06446 9230-35
Telefon Festnetz: 06446 9230-36
Fax: 06446 9230-924
Fax: 06446 9230-928
Fax: 06446 9230-935
Fax: 06446 9230-936
Fax: 06446 9230927
E-Mail: c.holzapfel@hohenahr.de
E-Mail: g.jakob@hohenahr.de
E-Mail: k.ruecker@hohenahr.de
E-Mail: o.treude@hohenahr.de
E-Mail: t.jung@hohenahr.de
Kontaktperson
Herr Olaf Treude
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Hausanschrift
Fax: 06446 9230-927
Telefon Festnetz: 06446 9230-27
E-Mail: o.treude@hohenahr.de
Herr Tobias Jung
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Hausanschrift
Fax: 06446 9230-936
Telefon Festnetz: 06446 9230-36
E-Mail: t.jung@hohenahr.de
Frau Claudia Holzapfel
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Hausanschrift
E-Mail: c.holzapfel@hohenahr.de
Fax: 06446 9230-924
Telefon Festnetz: 06446 9230-24
Frau Karin Rücker
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Telefon Festnetz: 06446 9230-35
Fax: 06446 9230-935
E-Mail: k.ruecker@hohenahr.de
Frau Lisa-Christin Elbert
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
E-Mail: l.elbert@hohenahr.de
Fax: 06446 9230-928
Telefon Festnetz: 06446 9230-28
Weitere Informationen
Fachdienst 60
Gemeinde Hohenahr - Bauhof
Beschreibung
Fachdienst 61
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Arbeitszeiten November - März
Montag
06:30-15:00Uhr
Montag
07:00-16:00Uhr
Dienstag
06:30-15:00Uhr
Dienstag
07:00-16:00Uhr
Mittwoch
06:30-15:00Uhr
Mittwoch07:00-16:00Uhr
Donnerstag
06:30-15:00Uhr
Donnerstag07:00-16:00Uhr
Freitag
06:30-14:00Uhr
Freitag07:00-12:00Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Tobias Dorndorf
Hausanschrift
E-Mail: t.dorndorf@hohenahr.de
Telefon Festnetz: 06446 8890388
Telefon mobil: 0175 5800415
Weitere Informationen
Gemeindereinigung und Winterdienst; Unterhalt von gemeindlichen Straßen, Kanälen und öffentlichen Anlagen; Unterstützende Maßnahmen bei gemeindlichen Veranstaltungen; Wasserversorgung; Wertstoffhof
Gemeinde Hohenahr - Bauamt - Tiefbau/Straßen, Wege und Plätze
Beschreibung
Fachdienst 60
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Das Bauamt ist zu den genannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, eine*n bestimmte*n Ansprechpartner*in im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06446 9230-24
Telefon Festnetz: 06446 9230-27
Telefon Festnetz: 06446 9230-35
Fax: 06446 9230-924
Fax: 06446 9230-927
Fax: 06446 9230-935
E-Mail: c.holzapfel@hohenahr.de
E-Mail: k.ruecker@hohenahr.de
E-Mail: o.treude@hohenahr.de
Kontaktperson
Herr Olaf Treude
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Hausanschrift
Fax: 06446 9230-927
Telefon Festnetz: 06446 9230-27
E-Mail: o.treude@hohenahr.de
Frau Karin Rücker
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Postfach 1153
35642 Hohenahr
Hausanschrift
Fax: 06446 9230-935
E-Mail: k.ruecker@hohenahr.de
Telefon Festnetz: 06446 9230-35
Frau Claudia Holzapfel
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Fax: 06446 9230-924
Telefon Festnetz: 06446 9230-24
E-Mail: c.holzapfel@hohenahr.de
Weitere Informationen
Gewässer; Kanäle; Miet-, Pacht- und Wohnungswesen; Neubau und Unterhaltung von Straßen, Wegen, Plätzen, Straßenbeleuchtung; Unterhaltung und Überwachung von Spielplätzen
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 05.07.2013
Stichwörter
Kinderspielplatz, Verunreinigung, Spielgeräte, Abenteuerspielplatz, Vandalismus, Mehrgenerationenplatz, Erlebnisspielräume