Spielplätze Einrichtung
    99041015153000

    Spielplätze

    Beschreibung

    Spielplätze sind für Kinder und Jugendliche oft die einzigen Orte zum Austoben, gemeinsamen Spielen, kreativen Experimentieren oder einfach nur zum Treffen.

    Spielen ist entscheidend für die Entwicklung von Kindern. Spielplätze tragen zur Entfaltung bei und fördern Selbstsicherheit und Selbstvertrauen. Sie sind damit eine wichtige Ergänzung zum Spielen daheim und zu anderen Freizeitangeboten.

    Die Hessische Bauordnung schreibt die Errichtung von Kinderspielplätzen explizit vor. Sie verlangt, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen ein ausreichend großer Spielplatz anzulegen ist. Nur ausnahmsweise kann auf die Bereitstellung einer solchen Spielfläche verzichtet werden, wenn

    • in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein sonstiger, für die Kinder nutzbarer Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden ist oder
    • ein solcher Spielplatz wegen der Art und der Lage der Wohnung nicht erforderlich ist.

    Kaum ein größeres Wohnprojekt darf daher ohne die dazugehörigen Kinderspielplätze errichtet werden.

    Die Gestaltung von Freiflächen, die Einrichtung und der Betrieb von Spielplätzen sind außerdem auch kommunale Aufgaben. Aus diesem Grund befinden sich auch zahlreiche Spielplatzanlagen in den einzelnen Städten und Gemeinden. Die Kommunen erfüllen dadurch einen Teil ihres Auftrags, Kinder- und Jugendarbeit zu betreiben (siehe dazu auch § 11 SGB VIII – Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit).

    Zahlreiche Kommunen stellen Informationen über Spielplätze und Treffpunkte bereits ausführlich über das Internet zur Verfügung. Spielplätze und Treffpunkte werden beschrieben, Aktionen können angekündigt und dokumentiert werden und Suchfunktionen erleichtern das Auffinden von Angeboten in Wohnortnähe.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Wenn Sie Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zu Spielplätzen in Ihrer Stadt/Gemeinde haben, wenden Sie sich an das Bau- und Grünflächenamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Dort bzw. auch oft im Internetauftritt Ihrer Verwaltung erfahren Sie auch, wo Spielplätze sind.
    • Wenn Sie Verschmutzungen (z. B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z. B. durch ältere Jugendliche) melden wollen, wenden Sie sich an das Ordnungsamt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hohenahr - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 6

    35644 Hohenahr

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1153

    35642 Hohenahr

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 13:30 - 16:30 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Das Bauamt ist zu den genannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, eine bestimmte Ansprechpartnerin bzw. einen bestimmten Ansprechpartner im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06446 9230-24

    Telefon Festnetz: 06446 9230-27

    Telefon Festnetz: 06446 9230-28

    Telefon Festnetz: 06446 9230-35

    Telefon Festnetz: 06446 9230-36

    Fax: 06446 9230-924

    Fax: 06446 9230-928

    Fax: 06446 9230-935

    Fax: 06446 9230-936

    Fax: 06446 9230927

    E-Mail: c.holzapfel@hohenahr.de

    E-Mail: g.jakob@hohenahr.de

    E-Mail: k.ruecker@hohenahr.de

    E-Mail: o.treude@hohenahr.de

    E-Mail: t.jung@hohenahr.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fachdienst 60

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Hohenahr - Bauhof

    Beschreibung

    Fachdienst 61

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 6

    35644 Hohenahr

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Frankenbacher Straße 6

    35644 Hohenahr

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten


    Arbeitszeiten April - Oktober
    Arbeitszeiten November - März
    Montag
    06:30-15:00Uhr
    Montag
    07:00-16:00Uhr
    Dienstag
    06:30-15:00Uhr
    Dienstag
    07:00-16:00Uhr
    Mittwoch
    06:30-15:00Uhr
    Mittwoch07:00-16:00Uhr
    Donnerstag
    06:30-15:00Uhr
    Donnerstag07:00-16:00Uhr
    Freitag
    06:30-14:00Uhr
    Freitag07:00-12:00Uhr


    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06446 8890388

    Sonstiges (MOBILE): 0175 5800415

    E-Mail: t.dorndorf@hohenahr.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Gemeindereinigung und Winterdienst; Unterhalt von gemeindlichen Straßen, Kanälen und öffentlichen Anlagen; Unterstützende Maßnahmen bei gemeindlichen Veranstaltungen; Wasserversorgung; Wertstoffhof

    Version

    Technisch geändert am 28.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Hohenahr - Bauamt - Tiefbau/Straßen, Wege und Plätze

    Beschreibung

    Fachdienst 60

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 6

    35644 Hohenahr

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1153

    35642 Hohenahr

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 13:30 - 16:30 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Das Bauamt ist zu den genannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, eine*n bestimmte*n Ansprechpartner*in im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06446 9230-24

    Telefon Festnetz: 06446 9230-27

    Telefon Festnetz: 06446 9230-35

    Fax: 06446 9230-924

    Fax: 06446 9230-927

    Fax: 06446 9230-935

    E-Mail: c.holzapfel@hohenahr.de

    E-Mail: k.ruecker@hohenahr.de

    E-Mail: o.treude@hohenahr.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Gewässer; Kanäle; Miet-, Pacht- und Wohnungswesen; Neubau und Unterhaltung von Straßen, Wegen, Plätzen, Straßenbeleuchtung; Unterhaltung und Überwachung von Spielplätzen

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 05.07.2013

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Kinderspielplatz, Verunreinigung, Spielgeräte, Abenteuerspielplatz, Vandalismus, Mehrgenerationenplatz, Erlebnisspielräume

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019