Kindertageseinrichtungen
Beschreibung
Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
- Kindertagespflege(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg
Die Kindertageseinrichtungen im Landkreis sind in Trägerschaft der Städte und Gemeinden oder in kirchlicher oder freier Trägerschaft. Hier beschränkt sich der Landkreis auf die Fachaufsicht und Fachberatung. Er bietet Fortbildungen für die Fachkräfte an, berät bei Neu- und Umbaumaßnahmen, unterstützt bei der Beantragung von Fördergeldern und bereitet die Erteilung von Betriebserlaubnissen durch das Land vor. Eltern werden beraten, wenn es Probleme bei der Auswahl des richtigen Betreuungsangebotes oder Unzufriedenheiten mit der besuchten Einrichtung bestehen.
Übersicht zur Kinderbetreuung:
- Alheim
- Bad Hersfeld
- Bebra
- Breitenbach am Herzberg
- Cornberg
- Friedewald
- Hauneck
- Haunetal
- Heringen
- Hohenroda
- Kirchheim
- Ludwigsau
- Nentershausen
- Neuenstein
- Niederaula
- Philippsthal
- Ronshausen
- Rotenburg a. d. Fulda
- Schenklengsfeld
- Wildeck
Online-Dienst
Kindertagesstättenbeiträge: Antrag auf Übernahme der Kosten
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Kindertageseinrichtungen
Adresse
Postanschrift
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Gemeinde Wildeck - Zentral- und Finanzabteilung
Adresse
Postanschrift
Eisenacher Straße 98
36208 Wildeck
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr,
Montag von 13:30 bis 16:00 Uhr
und Donnerstag von 13:30 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Tobias Bornschier
Postanschrift
Eisenacher Straße 98
36208 Wildeck
Fax: 06626 9200-66
Telefon Festnetz: 06626 9200-18
E-Mail: tobias.bornschier@wildeck.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.
Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2018
Stichwörter
Kindergärten, Kita, Kindergarten, Kindertagesstätten, Hort, Kinderhort, Kindertageseinrichtungen