Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kindertageseinrichtungen

    Beschreibung

    Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).

    Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

    Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Spezielle Hinweise für Kreis Hersfeld-Rotenburg

    Die Kindertageseinrichtungen im Landkreis sind in Trägerschaft der Städte und Gemeinden oder in kirchlicher oder freier Trägerschaft. Hier beschränkt sich der Landkreis auf die Fachaufsicht und Fachberatung. Er bietet Fortbildungen für die Fachkräfte an, berät bei Neu- und Umbaumaßnahmen, unterstützt bei der Beantragung von Fördergeldern und bereitet die Erteilung von Betriebserlaubnissen durch das Land vor. Eltern werden beraten, wenn es Probleme bei der Auswahl des richtigen Betreuungsangebotes oder Unzufriedenheiten mit der besuchten Einrichtung bestehen.

    Übersicht zur Kinderbetreuung:

    Die Kindertageseinrichtungen im Landkreis sind in Trägerschaft der Städte und Gemeinden oder in kirchlicher oder freier Trägerschaft. Hier beschränkt sich der Landkreis auf die Fachaufsicht und Fachberatung. Er bietet Fortbildungen für die Fachkräfte an, berät bei Neu- und Umbaumaßnahmen, unterstützt bei der Beantragung von Fördergeldern und bereitet die Erteilung von Betriebserlaubnissen durch das Land vor. Eltern werden beraten, wenn es Probleme bei der Auswahl des richtigen Betreuungsangebotes oder Unzufriedenheiten mit der besuchten Einrichtung bestehen.

    Übersicht zur Kinderbetreuung:

    Online-Dienst

    Kindertagesstättenbeiträge: Antrag auf Übernahme der Kosten

    ID: L100001_380620281

    Beschreibung

    Eltern, denen die Belastung durch die monatlichen Kosten für die Teilnahmebeiträge für Kindertageseinrichtungen (Kindergarten oder Kinderkrippe) nicht zuzumuten ist, haben gemäß § 90 Abs. 4 SGB VIII Anspruch auf vollständige oder teilweise Übernahme dieser Beiträge.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 13.08.2022 (von: Webservice, LK Hersfeld-Rotenburg)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, LK Hersfeld-Rotenburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.

    Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Kindertageseinrichtungen

    Adresse

    Postanschrift

    Friedloser Str. 12

    36251 Bad Hersfeld

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Hohenroda

    Adresse

    Hausanschrift

    Baumgarten 3

    36284 Hohenroda

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Hohenroda - Haupt- und Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Baumgarten 3

    36284 Hohenroda

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 03.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.

    Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
    Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2018

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kinderhort, Kindergarten, Kindertagesstätten, Kita, Kindertageseinrichtungen, Hort, Kindergärten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)