Kindertageseinrichtungen
Beschreibung
Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
- Kindertagespflege(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Hinweise für Wetzlar: Kindertagesstättengebühren
Für WETZLAR gilt:
Bezieher niedriger Einkommen erhalten auf Antrag einen Zuschuss bis zur Höhe der Benutzungsgebühren (§ 12 der Kindertagesstättensatzung).
Für WETZLAR gilt:
Bezieher niedriger Einkommen erhalten auf Antrag einen Zuschuss bis zur Höhe der Benutzungsgebühren (§ 12 der Kindertagesstättensatzung).
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Zuständigkeit
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.
Ansprechpartner
Stadt Wetzlar - Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag:
8 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag:
8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
sowie nach vorheriger Vereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 8 bis 16 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Weitere Informationen
Stadt Wetzlar - Abteilung Kindertagesbetreuung
Aktuelles
Beschreibung
Zu den Kindertagesstätten.
Adresse
Hausanschrift
Internet
Formulare
Lahn-Dill-Kreis - 32.3 Tagesbetreuung für Kinder
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Freibad
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
- Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Freibad
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
- Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06441 407-1501
Internet
- Homepage der Kreisverwaltung Lahn-Dill
- Digitaler BriefkastenHierüber können Sie uns Nachrichten und Unterlagen sicher zusenden.
- Online-AngeboteHier finden Sie alle Online-Angebote der Kreisverwaltung Lahn-Dill auf einen Blick
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wetzlar: Kindertagesstättengebühren
Für WETZLAR gilt:
Zur Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Sozialhilfebescheid
- Arbeitslosengeld II-Bescheid
- Arbeitslosengeldbescheid
- Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate
- Wohngeldbescheid
- Bescheinigung über Unterhaltszahlungen (UVG oder Direktzahlung des Kindesvaters; Kontoauszug genügt)
- Bescheinigung über sonstige Einnahmen
- Mietvertrag
Sollten Sie Arbeitslosengeld II erhalten, benötigen wir lediglich den Arbeitslosengeld II-Bescheid.
Für WETZLAR gilt:
Zur Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Sozialhilfebescheid
- Arbeitslosengeld II-Bescheid
- Arbeitslosengeldbescheid
- Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate
- Wohngeldbescheid
- Bescheinigung über Unterhaltszahlungen (UVG oder Direktzahlung des Kindesvaters; Kontoauszug genügt)
- Bescheinigung über sonstige Einnahmen
- Mietvertrag
Sollten Sie Arbeitslosengeld II erhalten, benötigen wir lediglich den Arbeitslosengeld II-Bescheid.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.
Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.
Hinweise für Wetzlar: Kindertagesstättengebühren
Für WETZLAR gilt:
Für die Benutzung der Kindertagesstätten werden Gebühren erhoben.
Für WETZLAR gilt:
Für die Benutzung der Kindertagesstätten werden Gebühren erhoben.
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2018
Stichwörter
Kinderhort, Kindergarten, Kindertagesstätten, Kita, Kindertageseinrichtungen, Hort, Kindergärten