Kindertageseinrichtungen
Beschreibung
Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
- Kindertagespflege(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
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Kindertageseinrichtungen
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Zuständigkeit
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.
Hinweise für Kelkheim (Taunus): Kindertagesstätten und Krippen
Informationen zum zentralen Anmelde- und Vergabesystem der Stadt Kelkheim erteilt das Amt für Soziales unter den Telefonnummern
06195 803 802, 803 852 und 803 801.
Nähere Informationen zu Kindertagesstätten und Krippen sowie das Anmeldeformular sind unter folgendem Link zu finden
Informationen zum zentralen Anmelde- und Vergabesystem der Stadt Kelkheim erteilt das Amt für Soziales unter den Telefonnummern
06195 803 802, 803 852 und 803 801.
Nähere Informationen zu Kindertagesstätten und Krippen sowie das Anmeldeformular sind unter folgendem Link zu finden
Ansprechpartner
Main-Taunus-Kreis - Amt für Schulen, Jugend und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Kindertagesstättenbeitrag (Merkblatt)
Bitte bedenken Sie, dass eine abschließende Bearbeitung Ihres Antrages auf Übernahme von Kindertagesstättenbeiträgen nur möglich ist, wenn uns die notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen.
Kindertagesstättenbeitrag Übernahme (Antrag)
Kindertagesbetreuungskosten Übernahme (Infoblatt Datenverarbeitung)
Stadt Kelkheim (Taunus) - Betreuungsangebote
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Parkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 6
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Kelkheim-Mitte
Linien:- Regionalbahn: Linie 12
- Haltestelle: Rathaus Kelkheim
Linien:- Bus: Linie 263 und 804
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag von 16:00 - 18:00 Uhr
Das Einwohnermeldeamt hat ab 07:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Formulare
Hinweise für Main-Taunus-Kreis: Kindertageseinrichtungen
Ein Antrag auf Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge kann online gestellt werden. Wenn Sie online einen Antrag auf Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge stellen möchten, klicken Sie bitte auf den nachfolgend aufgeführten Link:
Ein Antrag auf Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge kann online gestellt werden. Wenn Sie online einen Antrag auf Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge stellen möchten, klicken Sie bitte auf den nachfolgend aufgeführten Link:
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.
Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Main-Taunus-Kreis: Kindertageseinrichtungen
- "Kindertagesstätten"Hier finden Sie detaillierte Informationen zu Kindertagesstätten im Main-Taunus-Kreis.
- "Kindertagesstätten"Hier finden Sie detaillierte Informationen zu Kindertagesstätten im Main-Taunus-Kreis.
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2018
Stichwörter
Kinderhort, Kindergarten, Kindertagesstätten, Kita, Kindertageseinrichtungen, Hort, Kindergärten