Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kindertageseinrichtungen

    Beschreibung

    Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).

    Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

    Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

    Online-Dienst

    Online-Antrag: Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge

    ID: L100001_360922144

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.

    Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.

    Ansprechpartner

    Main-Taunus-Kreis - Amt für Schulen, Jugend und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kreishaus 1-5

    65719 Hofheim am Taunus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung


    Dienstag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr


    Mittwoch
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung


    Donnerstag
    vormittags: nach Vereinbarung
    nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr


    Freitag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
     

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Kindertagesstättenbeitrag (Merkblatt)

    Bitte bedenken Sie, dass eine abschließende Bearbeitung Ihres Antrages auf Übernahme von Kindertagesstättenbeiträgen nur möglich ist, wenn uns die notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen.

    Kindertagesstättenbeitrag Übernahme (Antrag)
    Kindertagesbetreuungskosten Übernahme (Infoblatt Datenverarbeitung)

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Eschborn - Fachbereich IV Soziales, Kinder, Jugend und Senioren

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 36

    65760 Eschborn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag betreute Grundschule
    Antrag betreute Grundschule, Kindertagesstätte/-hort

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Hinweise für Main-Taunus-Kreis: Kindertageseinrichtungen

    Ein Antrag auf Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge kann online gestellt werden. Wenn Sie online einen Antrag auf Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge stellen möchten, klicken Sie bitte auf den nachfolgend aufgeführten Link:

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.

    Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
    Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Main-Taunus-Kreis: Kindertageseinrichtungen

    • "Kindertagesstätten"
      Hier finden Sie detaillierte Informationen zu Kindertagesstätten im Main-Taunus-Kreis.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2018

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Kindergärten, Kita, Kindergarten, Kindertagesstätten, Hort, Kinderhort, Kindertageseinrichtungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de