Kindertageseinrichtungen
Beschreibung
Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
- Kindertagespflege(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
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Zuständigkeit
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.
Ansprechpartner
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Kindertagesstätten
Beschreibung
Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (
06134/585-300)
:
Montag - Mittwoch: 9.00 Uhr - 14.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.30 Uhr
13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 12
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jutta Axenmacher
Frau Ulrike Kraus-Krämer
Frau Melanie Wagner
Formulare
Satzung: Kindertagesstätten - Gebühren
Satzung: Kindertagesstätten
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Kindertagesstätte I "Am Damm"
Adresse
Postanschrift
Dammstraße 47
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Öffnungszeiten
6.55 bis 14.00 Uhr
Kontakt
Formulare
Satzung: Kindertagesstätten - Gebühren
Weitere Informationen
Leitung: Saskia Kemeter und Christina Fischer
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Kindertagesstätte II "Schatzinsel"
Adresse
Postanschrift
Bebelstraße 21
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Öffnungszeiten
6.55 bis 14.00 Uhr
Kontakt
Formulare
Satzung: Kindertagesstätten
Weitere Informationen
Leitung: Petra Emig, Dorothea Wollmann
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Kindertagesstätte III "Kastanienburg"
Adresse
Postanschrift
Cramer-Klett-Platz 18
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Öffnungszeiten
6.55 bis 15.00 Uhr
Kontakt
Formulare
Satzung: Kindertagesstätten - Gebühren
Satzung: Kindertagesstätten
Weitere Informationen
Leitung: Christiane Wahler und Katharina Velten
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Kindertagesstätte IV "Die Altrheinstromer
Beschreibung
Leitung: Derya Gencogullari, Fulda Yildirim
Adresse
Postanschrift
Immanuel-Kant-Straße 26
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Öffnungszeiten
6.55 bis 15.00 Uhr
Kontakt
Formulare
Satzung: Kindertagesstätten - Gebühren
Satzung: Kindertagesstätten
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Kindertagesstätte V "Die Mainpiraten"
Adresse
Postanschrift
Virchowstraße 3
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Öffnungszeiten
6.55 bis 16.30 Uhr (Betreuung Kinder 3 - 6 Jahre)
Kontakt
Formulare
Satzung: Kindertagesstätten - Gebühren
Satzung: Kindertagesstätten
Weitere Informationen
Leitung: Heike Martin, Jennifer Silz
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Kindertagesstätte VI "Regenbogen"
Adresse
Postanschrift
Akazienstraße 10
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Öffnungszeiten
6.55 bis 15.00 Uhr
Kontakt
Formulare
Satzung: Kindertagesstätten
Satzung: Kindertagesstätten - Gebühren
Weitere Informationen
Leitungsteam: Sarah Antunez Ferreiro und Kerstin Emig-Eckert
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Kindertagesstätte VIII "Die Villa"
Adresse
Postanschrift
Anne-Frank-Straße 7
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Öffnungszeiten
6.55 bis 16.30 Uhr
Kontakt
Formulare
Satzung: Kindertagesstätten - Gebühren
Weitere Informationen
Leitung: Marita Steimmel und Chrisoula Sinnefaki
stellvertretende Leitung: Holger Gallena
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Naturkindergarten IX "Rehkids"
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 12
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Öffnungszeiten
07.30 - 13.00 Uhr
Kontakt
Formulare
Satzung: Kindertagesstätten - Gebühren
Satzung: Kindertagesstätten
Weitere Informationen
Leiterin: Wiebke Kasprzak
Der Naturkindergarten IX "Rehkids" selbst hat keine postalische Adresse, da er sich außerhalb befindet. In der Schulstraße 12 befindet sich die allgemeine Kita-Verwaltung im Rathaus.
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Kindertagesstätte VII "Lummerland"
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
6.55 bis 15.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06134 2575908
E-Mail: info@kita7.gigu.de
Formulare
Satzung: Kindertagesstätten
Satzung: Kindertagesstätten - Gebühren
Weitere Informationen
Leitung: Jeannette Seidel, Martin Bernhart
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.
Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2018
Stichwörter
Kinderhort, Kindergarten, Kindertagesstätten, Kita, Kindertageseinrichtungen, Hort, Kindergärten