Kindertageseinrichtungen
Beschreibung
Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
- Kindertagespflege(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Online-Dienst
Zentrale Kita-Platzvergabe für die Gemeinde Büttelborn
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.
Ansprechpartner
Gemeinde Büttelborn - KiTa Im Baumgarten
Adresse
Postanschrift
Postfach 120
64570 Büttelborn
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr. 7:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jeanne Götz
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 120
64570 Büttelborn
E-Mail: kita-baumgarten@buettelborn.de
Fax: 06152 8553064
Telefon Festnetz: 06152 82868
Internet
Gemeinde Büttelborn - KiTa Regenbogen
Adresse
Postanschrift
Postfach 120
64570 Büttelborn
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 7:00 bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06152 710284
E-Mail: kita-regenbogen@buettelborn.de
Gemeinde Büttelborn - KiTa Platanenstraße
Adresse
Postanschrift
Postfach 120
64570 Büttelborn
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.- Fr. 7:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06152 710283
E-Mail: kiga-platanenstr@buettelborn.de
Kontaktperson
Frau Andrea Ruckelshaußen
Internet
Gemeinde Büttelborn - KiTa Grüner Weg
Adresse
Postfachadresse
Postfach 120
64570 Büttelborn
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Mo.- Fr. 7:00 bis 17:00 Uhr
Kontakt
Gemeinde Büttelborn - KiTa Kinderhaus
Adresse
Postfachadresse
Postfach 120
64570 Büttelborn
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo.- Fr. 7:00 bis 17:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Zentrale Kita-Platzvergabe für die Gemeinde Büttelborn
Gemeinde Büttelborn - KiTa Dreißigruten
Adresse
Postfachadresse
Postfach 120
64570 Büttelborn
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo-Fr. 7:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06152 39485
Formulare
Zentrale Kita-Platzvergabe für die Gemeinde Büttelborn
Gemeinde Büttelborn - KiTa Haus der Kleinen Welten
Adresse
Postfachadresse
Postfach 120
64570 Büttelborn
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo-Fr. 7:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Gemeinde Büttelborn - KiTa Naturkindergarten Waldeule
Adresse
Postanschrift
Postfach 120
64570 Büttelborn
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo.-Fr. 7:00 bis 15:00 Uhr
Kontakt
Gemeinde Büttelborn - KiTa Waldkindergarten Büttelborn
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Sowie nach weitere Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 0151 70344640
E-Mail: waldkindergarten@buettelborn.de
Kontaktperson
Frau Tina Thiele
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0151 70344640
Gemeinde Büttelborn - KiTa Oberdorf
Adresse
Postanschrift
Postfach 120
64570 Büttelborn
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 07:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Gemeinde Büttelborn - Kinder- u. Jugendförderung - Fachdienst 32
Adresse
Postanschrift
Mainzer Straße 13
Postfach
64572 Büttelborn
(Rathaus)
Postanschrift
Postfach 120
64570 Büttelborn
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis: Sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06152 1788-46
Telefon: 06152 1788-48
Telefon: 06152 1788-49
Telefax: 06152 1788-94
E-Mail: jufoe@buettelborn.de
E-Mail: kiju@buettelborn.de
Kontaktperson
Herr Carsten Loos
Frau Katrin Erdmann
Frau Claudia Engesser
Frau Karin Loerzer
Frau Tina Thiele
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0151 70344640
Frau Karen Mättner
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 120
64570 Büttelborn
Fax: 06152 1788-94
E-Mail: k.maettner@buettelborn.de
Telefon mobil: 0175 8221813
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.
Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2018
Stichwörter
Kinderhort, Kindergarten, Kindertagesstätten, Kita, Kindertageseinrichtungen, Hort, Kindergärten