Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kindertageseinrichtungen

    Beschreibung

    Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).

    Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

    Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

    Online-Dienst

    Zentrale Kita-Platzvergabe für die Gemeinde Büttelborn

    ID: L100001_376804208

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2021 (von: Webservice, Büttelborn)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Webservice, Büttelborn)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.

    Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Büttelborn - KiTa Im Baumgarten

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 120

    64570 Büttelborn

    Hausanschrift

    Hermann-Schmitt-Straße 28

    64572 Büttelborn

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr. 7:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Büttelborn - KiTa Regenbogen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 120

    64570 Büttelborn

    Hausanschrift

    Georgenstraße 30

    Postfach

    64572 Büttelborn

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 7:00 bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Büttelborn - KiTa Platanenstraße

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 120

    64570 Büttelborn

    Hausanschrift

    Platanenstraße 2

    Postfach

    64572 Büttelborn

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.- Fr. 7:00 bis 16:00 Uhr  

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

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    Gemeinde Büttelborn - KiTa Grüner Weg

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 120

    64570 Büttelborn

    Besucheranschrift

    Goerdelerweg 19

    Postfach

    64572 Büttelborn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.- Fr. 7:00 bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

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    Gemeinde Büttelborn - KiTa Kinderhaus

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 120

    64570 Büttelborn

    Besucheranschrift

    Thüringer Weg 10

    Postfach

    64572 Büttelborn

    (Klein-Gerau)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.- Fr. 7:00 bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Formulare

    Zentrale Kita-Platzvergabe für die Gemeinde Büttelborn

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

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    Gemeinde Büttelborn - KiTa Dreißigruten

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 120

    64570 Büttelborn

    Besucheranschrift

    An den Dreißigruten 19

    Postfach

    64572 Büttelborn

    (Klein-Gerau)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr. 7:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Formulare

    Zentrale Kita-Platzvergabe für die Gemeinde Büttelborn

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

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    Gemeinde Büttelborn - KiTa Haus der Kleinen Welten

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 120

    64570 Büttelborn

    Besucheranschrift

    Pfarrgasse 7

    Postfach

    64572 Büttelborn

    (Worfelden)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr. 7:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

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    Gemeinde Büttelborn - KiTa Naturkindergarten Waldeule

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 120

    64570 Büttelborn

    Hausanschrift

    Am Gerauer Weg 50

    Postfach

    64572 Büttelborn

    (Worfelden)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.-Fr. 7:00 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06152 8064804

    Sonstiges (MOBILE): 0160 5361629

    E-Mail: naturkindergarten@buettelborn.de

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

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    Gemeinde Büttelborn - KiTa Waldkindergarten Büttelborn

    Adresse

    Hausanschrift

    Wald zwischen Büttelborn und Griesheim

    Postfach

    64572 Büttelborn

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Sowie nach weitere Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

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    Gemeinde Büttelborn - KiTa Oberdorf

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 120

    64570 Büttelborn

    Hausanschrift

    Oberdorf 13

    Postfach

    64572 Büttelborn

    (Ortsteil Worfelden)

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 07:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06152 1871624

    Sonstiges (MOBILE): 0175 2503330

    E-Mail: kita-oberdorf@buettelborn.de

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

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    Gemeinde Büttelborn - Kinder- u. Jugendförderung - Fachdienst 32

    Adresse

    Postanschrift

    Mainzer Straße 13

    Postfach

    64572 Büttelborn

    (Rathaus)

    Postanschrift

    Postfach 120

    64570 Büttelborn

    Hausanschrift

    Rhönstraße 2b

    64572 Büttelborn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
    Di. 08:00 - 12:00 Uhr
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Hinweis: Sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.

    Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
    Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2018

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kinderhort, Kindergarten, Kindertagesstätten, Kita, Kindertageseinrichtungen, Hort, Kindergärten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)