Kindertageseinrichtungen
Beschreibung
Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
- Kindertagespflege(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
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Zuständigkeit
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.
Ansprechpartner
Stadt Frankfurt - Stadtschulamt - Infobörse Kindertagesbetreuung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sie brauchen eine Beratung?
Kommen Sie gerne bei uns persönlich im Stadtschulamt vorbei. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter https://tevis.ekom21.de/fra/ . Eine persönliche Beratung ohne vorherige Terminvereinbarung ist mit einer Wartezeit ebenfalls möglich.
Sprechzeiten der Infobörse Kindertagesbetreuung:
Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr sowie Di. und Do.: 08:00 - 15:30 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 212-36564
Telefax: +49 69 212-31061
Internet
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Solmsstraße 27-37
60486 Frankfurt am Main
(Postanschrift: Stadtverwaltung (Amt 40), 60275 Frankfurt am Main)
Öffnungszeiten
Unsere Bereiche Schüler-Bafög, Schülerbeförderung, Elternentgelte und Infobörse kindernetfrankfurt haben für Besucherinnen und Besucher geöffnet.
Sie brauchen eine Beratung?
Kommen Sie gerne bei uns persönlich im Stadtschulamt vorbei. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter https://tevis.ekom21.de/fraExternal Link. Eine persönliche Beratung ohne vorherige Terminvereinbarung ist mit einer Wartezeit ebenfalls möglich
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Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr sowie Di. und Do.: 08:00 - 15:30 Uhr
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Mo. - Do.: 08:00 - 15:30 Uhr, Fr.: 08:00 - 14:00
Kontakt
Telefon: +49 69 212-33891(Hotline Allgemein)
Telefon: +49 69 212-36564(Infobörse Kindertagesbetreuung)
Telefon: +49 69 212-35738(Elternentgelte)
Telefon: +49 69 212-38365(Schüler-BAföG/ Amt für Ausbildungsförderung)
Telefon: +49 69 212-38574(Schülerbeförderung / Fahrtkostenerstattung)
Telefax: +49 69 212-37852
E-Mail: verwaltung.amt40@stadt-frankfurt.de
E-Mail: kindernetfrankfurt.amt40@stadt-frankfurt.de
E-Mail: elternentgelte.amt40@stadt-frankfurt.de
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Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.
Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2018
Stichwörter
Kinderhort, Kindergarten, Kindertagesstätten, Kita, Kindertageseinrichtungen, Hort, Kindergärten