Eheurkunde Ausstellung

    Eheurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim Standesamt, das die Ehe beurkundet hat. Das Standesamt stellt die Eheurkunde aus dem Eheregister aus.

    Beschreibung

    Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geheiratet haben.
    Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehegatten oder Ihrer Ehegattin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung.
    Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Eheurkunde
    • Internationale (mehrsprachige) Eheurkunde/Mehrsprachiger Auszug aus dem Heiratseintrag
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Familienbuch.

    Hinweise für Taunusstein: Eheurkunde beantragen

    Allgemeine Informationen

    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail anfragen.



    Allgemeine Informationen

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    Online-Dienst

    Eheurkunde anfordern

    ID: L100001_388033717

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 15.04.2023 (von: Webservice, Taunusstein)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Taunusstein)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Das Standesamt,

    • vor dem die Ehe geschlossen wurde oder
    • das eine im Ausland geschlossene Ehe beurkundet hat

    Hinweise für Taunusstein: Eheurkunde beantragen

    Die Eheurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt Ihrer Eheschließung

    Die Eheurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt Ihrer Eheschließung

    Ansprechpartner

    Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Aarstraße 150

    65232 Taunusstein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 06128 241-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
       

    Hinweise für Taunusstein: Eheurkunde beantragen

    •    Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)

    •    bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin

    •    für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)

    bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin

    für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
    Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen:

    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt
    • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde beziehen soll
    • Sie sind die Eltern der Ehegatten
    • Sie sind ein Kind der Ehegatten 

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
    Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland in einem Eheregister nachbeurkunden lassen.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG
     

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:
    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin im Standesamt erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
     
    Beantragung per Post:
    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Ihre Meldeanschrift
      • Ort und Datum der Eheschließung
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
      • den Grund der Beantragung
      • ggf. weitere Nachweise z. B. für das rechtliche Interesse
    • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid sowie die Eheurkunde.

     
    Online-Beantragung:
    Sie können die Ausstellung auch online beantragen und bekommen die Eheurkunde dann per Post zugeschickt.

     

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist Einzelfallabhängig.

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
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    Hinweise für Taunusstein: Eheurkunde beantragen

    Für eine Eheurkunde fallen Gebühren in Höhe von 12 Euro an. Für jede weitere Ausfertigung werden 6 Euro berechnet.

    Für eine Eheurkunde fallen Gebühren in Höhe von 12 Euro an. Für jede weitere Ausfertigung werden 6 Euro berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Taunusstein: Eheurkunde beantragen

    Wichtige Information zur Bestellung von Personenstandsurkunden:

    Wer über Google oder eine andere Suchmaschine Personenstandsurkunden bestellen möchte, landet unter Umständen bei Firmen wie z.B. standesamt.com oder antrag24.de. Diese kommerziellen Anbieter sind privat betriebene Webseiten und keine online Angebote deutscher Standesämter. Für den Service, im Auftrag des Bestellers die gewünschte Urkunde beim zuständigen Standesamt anzufordern, sind deutlich höhere Gebühren fällig als bei einer direkten Bestellung beim jeweiligen Standesamt. Da auf dieser Internetseite theoretisch jeder Dritte eine Urkunde für eine andere Person anfordern kann und ein Nachweis der Bevollmächtigung meistens nicht erfolgt, haben viele Standesämter Bedenken, die bestellte Urkunde ohne Weiteres an die angegebene Adresse zu übersenden. Wenn Sie eine Personenstandsurkunde benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Standesamt. Sie erhalten so Ihre Personenstandsurkunde zu der gesetzlich festgelegten Gebühr.

    Beim Standesamt Aartal können Sie Ihre Urkunden online bestellen und auch gleich bezahlen. Die Urkunden werden Ihnen dann postalisch zugesandt.

    Wichtige Information zur Bestellung von Personenstandsurkunden:

    Wer über Google oder eine andere Suchmaschine Personenstandsurkunden bestellen möchte, landet unter Umständen bei Firmen wie z.B. standesamt.com oder antrag24.de. Diese kommerziellen Anbieter sind privat betriebene Webseiten und keine online Angebote deutscher Standesämter. Für den Service, im Auftrag des Bestellers die gewünschte Urkunde beim zuständigen Standesamt anzufordern, sind deutlich höhere Gebühren fällig als bei einer direkten Bestellung beim jeweiligen Standesamt. Da auf dieser Internetseite theoretisch jeder Dritte eine Urkunde für eine andere Person anfordern kann und ein Nachweis der Bevollmächtigung meistens nicht erfolgt, haben viele Standesämter Bedenken, die bestellte Urkunde ohne Weiteres an die angegebene Adresse zu übersenden. Wenn Sie eine Personenstandsurkunde benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Standesamt. Sie erhalten so Ihre Personenstandsurkunde zu der gesetzlich festgelegten Gebühr.

    Beim Standesamt Aartal können Sie Ihre Urkunden online bestellen und auch gleich bezahlen. Die Urkunden werden Ihnen dann postalisch zugesandt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Taunusstein: Eheurkunde beantragen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern/Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 23.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Eheurkunde, Heiratsurkunde, Personenstandsurkunde, Vermählung, Hochzeit, Ehe, Eheschließung, Ausstellung, Urkunde, Heirat, Eheschließung Bescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)