Eheurkunde Ausstellung

    Eheurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim Standesamt, das die Ehe beurkundet hat. Das Standesamt stellt die Eheurkunde aus dem Eheregister aus.

    Beschreibung

    Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geheiratet haben.
    Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehegatten oder Ihrer Ehegattin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung.
    Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Eheurkunde
    • Internationale (mehrsprachige) Eheurkunde/Mehrsprachiger Auszug aus dem Heiratseintrag
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Familienbuch.

    Online-Dienste

    Online-Beantragung von Eheurkunden

    ID: L100001_378210472

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 19.03.2022 (von: Webservice, Stadt Eltville)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Webservice, Stadt Eltville)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Online-Beantragung von Lebenspartnerschaftsurkunden

    ID: L100001_378210475

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    Version

    Technisch erstellt am 19.03.2022 (von: Webservice, Stadt Eltville)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Webservice, Stadt Eltville)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Das Standesamt,

    • vor dem die Ehe geschlossen wurde oder
    • das eine im Ausland geschlossene Ehe beurkundet hat

    Ansprechpartner

    Stadt Eltville am Rhein - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheingauer Straße 28

    Postfach

    65343 Eltville am Rhein

    (Standesamt)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Gutenbergstraße 13

    Postfach

    65343 Eltville am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nach telefonischer Terminvereinbarung
    Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
    Montag und Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
       

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
    Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen:

    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt
    • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde beziehen soll
    • Sie sind die Eltern der Ehegatten
    • Sie sind ein Kind der Ehegatten 

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
    Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland in einem Eheregister nachbeurkunden lassen.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG
     

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:
    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin im Standesamt erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
     
    Beantragung per Post:
    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Ihre Meldeanschrift
      • Ort und Datum der Eheschließung
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
      • den Grund der Beantragung
      • ggf. weitere Nachweise z. B. für das rechtliche Interesse
    • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid sowie die Eheurkunde.

     
    Online-Beantragung:
    Sie können die Ausstellung auch online beantragen und bekommen die Eheurkunde dann per Post zugeschickt.

     

    Hinweise für Eltville am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Eltville am Rhein

    Persönliche Beantragung:

    • Suchen Sie das zuständige Standesamt auf.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde abholen. Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post, per Mail oder Telefax

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. 
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Datum der Eheschließung
      • Angaben zum Ehepartner
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.

    Persönliche Beantragung:

    • Suchen Sie das zuständige Standesamt auf.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde abholen. Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post, per Mail oder Telefax

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. 
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Datum der Eheschließung
      • Angaben zum Ehepartner
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist Einzelfallabhängig.

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
    .
     

    Hinweise für Eltville am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Eltville am Rhein

    • Eheurkunde (erstes Exemplar): 12,00 Euro
    • bei gleichzeitiger Bestellung weiterer Exemplare: je 6,00 Euro
    • Eheurkunde (erstes Exemplar): 12,00 Euro
    • bei gleichzeitiger Bestellung weiterer Exemplare: je 6,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern/Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 23.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Eheurkunde, Heiratsurkunde, Personenstandsurkunde, Vermählung, Hochzeit, Ehe, Eheschließung, Ausstellung, Urkunde, Heirat, Eheschließung Bescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)