• Bad Homburg v. d. Höhe (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
Eheschließung Vollzug

Eheschließung Vollzug

Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet. Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

Beschreibung

Für das Eingehen einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich erforderlich.

Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden (Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates) kommt es darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden unwirksam oderaufhebbar ist.

Die Vornahme der Eheschließung erfolgt im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.

Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländern vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, insofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist.

Hinweise für Hochtaunuskreis: Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit

Online-Dienst

Ehe - Voranmeldung

ID: L100001_390099292

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Version

Technisch erstellt am 13.06.2023

Technisch geändert am 02.02.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Ansprechpartner

Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Standesamt

Adresse

Hausanschrift

Schulberg 1

61348 Bad Homburg v. d. Höhe

(Standesamt Bad Homburg v. d. Höhe)

Öffnungszeiten

TERMINE NUR NACH VEREINBARUNG

Das Standesamt ist telefonisch zu erreichen Montag bis Freitag von 8:00-12:00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 14:00-16:00 Uhr unter der Rufnummer 06172 100-3333. Wenn Sie uns per Mail mitteilen, wie Sie zu erreichen sind, rufen wir Sie gerne zurück. Rufnummer und Mail siehe Box "Kontaktdaten".

Zugang nur mit eigener Mund-Nasen-Bedeckung. Bitte halten Sie Abstand.

Kontakt

Internet

Weitere Informationen

Aufzug und Rollstuhlgerechte Zugänge sind vorhanden.
Stadtbus Linie 1, 11, 2, 12, 3, 4, 6, 7

Version

Technisch geändert am 02.02.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Hochtaunuskreis - Ausländer, Flüchtlinge und Personenstandswesen

Adresse

Hausanschrift

Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkhaus A und B
Anzahl der Stellplätze: 106
Gebührenpflichtig

Haltestellen

  • Haltestelle: Landratsamt
    Linien:
    • Bus: Linie 17
    • Bus: Linie 7

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Kontakt

Internet

Stichwörter

Aufenthalt, Aufenthaltstitel, Ausländer, Ausländeramt, Ausländerbehörde, Blaue Karte, Flüchtlinge, Personenstandwesen, Visum

Version

Technisch geändert am 24.03.2022

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

Formulare

Keine

Voraussetzungen

  • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
  • Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
  • Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
  • Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
  • Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
  • Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

Die rechtmäßige Eheschließung setzt die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden voraus; diese werden durch die Standesbeamtin oder den Standesbeamten geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamtin/dem Standesbeamten zu unterschreiben.

Kosten

während der allgemeinen Öffnungszeiten und innerhalb der Amtsräume, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.: Gebühr 47.0 EUR

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

Version

Technisch erstellt am 13.11.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Eheschließung, Die Ehe schließen, Trauung, Hochzeit

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019