Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

    Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Aus-stellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht.
    Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
    Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
    Daher müssen Sie grundsätzlich ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung vorlegen. Mit diesem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
    Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 
    Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.
     

    Online-Dienst

    Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

    ID: L100001_410852336

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    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2024 (von: Dörr, Rolf)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: Dörr, Rolf)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners zuständig. Dort können Ausländer/innen auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates erhalten, um das diese sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Bahnhofstraße 31

    35096 Weimar (Lahn)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: seitlich vom Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar-Niederweimar, Bürgerhaus
      Linien:
      • Bus: Linie 383; 31
    • Haltestelle: Weimar-Niederweimar, Ringweg
      Linien:
      • Bus: Linie 383
    • Haltestelle: Niederweimar
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie DB 30

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch von 15.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise zur Identität, Staatsangehörigkeit und Abstam-mung, zum Familienstand und ggf. zur Auflösung der Vorehe(n)
    • Sämtliche Urkunden sind im Original vorzulegen. Das Stan-desamt erteilt Auskunft darüber, in welcher Form (z.B. mit Apostille oder Legalisation) die Urkunden verwendungsfähig sind.
       

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja, beim Standesamt
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja
     

    Voraussetzungen

    Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
    Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnis-ses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Aus-länder oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
    Die Beantragung kann nur über das Standesamt gestellt werden.
    Auch Vor- und Sachstandsanfragen sind nicht an das Oberlandes-gericht, sondern ausschließlich an das Standesamt zu richten.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung
    • Frist: 1 Monat
       

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung in einem deutschen Standesamt beantragen.

    • Informieren Sie sich bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung, ob ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis gefordert wird
    • Beantragen Sie im deutschen Standesamt das Formular zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck).
    • Der/die Standesbeamte/in bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
    • Der/die Standesbeamte/in prüft und entscheidet über den Ausgang Ihres Antrags und stellt nach erfolgreicher Prüfung das Ehefähigkeitszeugnis aus.

    Online-Beantragung:

    • Damit das Standesamt Ihre Ehefähigkeit nach deutschem recht bestätigen kann, geben Sie im Online-Formular Ihre persönlichen Daten an und laden Sie erforderliche Nachweise hoch. So kann das Standesamt nach einer ersten Durchsicht Ihres Antrags Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihnen mitteilen, welche Dokumente im Original vorgelegt werden müssen.
    • Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Sie anfallen. Bei einer Zustellung des Ehefähigkeitszeugnisses per Post fallen möglicherweise zusätzliche Versandkosten an. Die Versandkosten werden unter Umständen erst im Nachgang erhoben. Bei einem Versand ins Ausland fallen die Kosten entsprechen höher aus.
       

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Monate

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Eheschließung" im Hessen-Finder.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    heimatlos, Hochzeit, Ausländisch, Staatsangehörige, Ehefähig, Asylberechtigt, Staatenlos, Bescheinigung, Zeugnis, Ehefähigkeitszeugnis, Eheunbedenklichkeitsbescheinigung, Flüchtling, Ehe, Ausstellung, Heirat, Deutsch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)