Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung

    Nutzungsänderung von Gebäuden

    Beschreibung

    Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.

    Zuständigkeit

    Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.

    Ansprechpartner

    60.2 - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde

    Beschreibung

    Die allgemeine Aufgabenzuweisung für die Untere Bauaufsichtsbehörde enthält die Hessische Bauordnung (HBO).

    Danach haben die Bauaufsichtsbehörden bei baulichen und sonstigen Anlagen für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen. In Wahrnehmung dieser Aufgaben haben sie die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde gehören insbesondere die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen, die Durchführung von Verfahren bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

    Die grundlegenden Regelungen für die Untere Denkmalschutzbehörde finden sich im Hessischen Denkmalschutzgesetz.

    Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Um dies zu erreichen, haben die Denkmalschutzbehörden diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihnen nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Denkmalschutzbehörde gehört insbesondere die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz sowie die Beratung der Eigentümer von Kulturdenkmälern.

    Überschrift

    Bauaufsichtsangelegenheiten Standardbau – Kommunale Zuständigkeiten

    Frau Ute Becker-Eike Zuständig für: Borken (Hessen), Gilserberg, Schwalmstadt: 05681/775-6025 Nachricht senden

    Frau Aljona Kistner Zuständig für: Felsberg, Malsfeld 05681/775-6035 Nachricht senden

    Frau Tanja Marx Zuständig für: Guxhagen, Körle 05681/775-6020 Nachricht senden

    Überschrift

    Herr Christoph Riedemann Zuständig für: Jesberg, Knüllwald, Neuental, Spangenberg, Wabern 05681/775-6032 Nachricht senden

    Herr Dieter Rininsland Zuständig für: Homberg (Efze), Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn 05681/775-6023 Nachricht senden

    Frau Christa Thein Zuständig für: Bad Zwesten, Edermünde, Fritzlar, Gudensberg, Niedenstein 05681/775-6038 Nachricht senden

    Überschrift

    Herr Bernd Wenderoth Zuständig für: Frielendorf, Melsungen, Morschen, Willingshausen 05681/775-6024 Nachricht senden

    Bauaufsichtsangelegenheiten Sonderbau

    Frau Martina Hellmuth 05681/775-6027 Nachricht senden

    Frau Stephanie Jacob-Clobes 05681/775-6026 Nachricht senden

    Frau Ina Reich-Ritter 05681/775-6029 Nachricht senden

    Denkmalschutzangelegenheiten – Kommunale Zuständigkeiten

    Frau Anika Dreimanis Zuständig für: Felsberg, Frielendorf, Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn, Willingshausen 05681/775-6034 Nachricht senden

    Frau Jeanny Meschkat 05681/775-6031 Nachricht senden

    Frau Annekathrin Sitte 05681/775-6028 Nachricht senden

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 1

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Oder nach individueller Vereinbarung.Montag:von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch:von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr 

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeindeverwaltung Wabern - Bauverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Landgrafenstraße 9

    34590 Wabern

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.30  bis 12.00 Uhr Montag außerdem 14.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch keine Sprechstunde. Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: bauamt@wabern.de

    Telefon Festnetz: 05683 5009-50

    Fax: 05683 5009-90

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2009 (von: Michaela Hartung)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Webservice, Wabern)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
    • Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
    • Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
    • Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
    • Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
    • Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
    • Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bauleitplanung, Baugenehmigung, Nutzungsänderung von Gebäuden, ALKIS, Vermessung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)