Nutzungsänderung von Gebäuden
Beschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.
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Zuständigkeit
Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.
Ansprechpartner
60.2 - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde
Beschreibung
Die allgemeine Aufgabenzuweisung für die Untere Bauaufsichtsbehörde enthält die Hessische Bauordnung (HBO).
Danach haben die Bauaufsichtsbehörden bei baulichen und sonstigen Anlagen für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen. In Wahrnehmung dieser Aufgaben haben sie die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde gehören insbesondere die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen, die Durchführung von Verfahren bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Die grundlegenden Regelungen für die Untere Denkmalschutzbehörde finden sich im Hessischen Denkmalschutzgesetz.
Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Um dies zu erreichen, haben die Denkmalschutzbehörden diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihnen nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Denkmalschutzbehörde gehört insbesondere die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz sowie die Beratung der Eigentümer von Kulturdenkmälern.
Überschrift
Bauaufsichtsangelegenheiten Standardbau – Kommunale Zuständigkeiten
Frau Ute Becker-Eike
Zuständig für: Borken (Hessen), Gilserberg, Schwalmstadt:
05681/775-6025
Frau Aljona Kistner
Zuständig für: Felsberg, Malsfeld
05681/775-6035
Frau Tanja Marx
Zuständig für: Guxhagen, Körle
05681/775-6020
Überschrift
Herr Christoph Riedemann
Zuständig für: Jesberg, Knüllwald, Neuental, Spangenberg, Wabern
05681/775-6032
Herr Dieter Rininsland
Zuständig für: Homberg (Efze), Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn
05681/775-6023
Frau Christa Thein
Zuständig für: Bad Zwesten, Edermünde, Fritzlar, Gudensberg, Niedenstein
05681/775-6038
Überschrift
Herr Bernd Wenderoth
Zuständig für: Frielendorf, Melsungen, Morschen, Willingshausen
05681/775-6024
Bauaufsichtsangelegenheiten Sonderbau
Frau Martina Hellmuth
05681/775-6027
Frau Stephanie Jacob-Clobes
05681/775-6026
Frau Ina Reich-Ritter
05681/775-6029
Denkmalschutzangelegenheiten – Kommunale Zuständigkeiten
Frau Anika Dreimanis
Zuständig für: Felsberg, Frielendorf, Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn, Willingshausen
05681/775-6034
Frau Jeanny Meschkat
05681/775-6031
Frau Annekathrin Sitte
05681/775-6028
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Herr Bernd Wenderoth
E-Mail: Bernd.Wenderoth@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6024
Frau Stephanie Jacob-Clobes
Telefon Festnetz: 05681 775-6026
Frau Ute Becker-Eike
Telefon Festnetz: 05681 775-6025
Herr Dieter Rininsland
E-Mail: Dieter.Rininsland@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6023
Frau Martina Hellmuth
E-Mail: martina.hellmuth@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6027
Herr Christoph Riedemann
Telefon Festnetz: 05681 775-6032
Frau Christa Thein
Telefon Festnetz: 05681 775-6038
Frau Ina Reich-Ritter
E-Mail: ina.reich-ritter@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6029
Frau Tanja Marx
E-Mail: tanja.marx@schwalm-eder-kreis.de
Telefon Festnetz: 05681 775-6020
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
- Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
- Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
- Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
- Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
- Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
- Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Vermessung, Nutzungsänderung von Gebäuden, ALKIS, Bauleitplanung, Baugenehmigung