Landpachtverträge Abschluss
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.
Beschreibung
Landpachtverträge über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke bis zu einem Hektar sind in Hessen von der Anzeigepflicht ausgenommen. Alle anderen abgeschlossenen Landpachtverträge oder deren Änderungen sind bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.
Online-Dienst
Landpachtanzeige
Beschreibung
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zuständige Stelle
Die zuständigen Behörden sind die Landwirtschaftsbehörden der Landkreise in deren Bezirk die Hofstelle des Verpächters liegt. Ist eine solche Hofstelle nicht vorhanden, so ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen.
Ansprechpartner der Landkreise und weitergehende Informationen finden Sie auf nachfolgender Seite:
Zuständigkeit
Hinweise für Kassel: Landpachtverträge
Fachbereich Landwirtschaft
Fachdienst Agrarförderung
Fachbereich Landwirtschaft
Fachdienst Agrarförderung
Ansprechpartner
Gemeinde Fuldatal - Liegenschaften, Pachten (Fachgebiet 2.3)
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 15:00 Uhr
Kontaktperson
Raphael Daschek
Postanschrift
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal
E-Mail: raphael.daschek@fuldatal.de
Telefon Festnetz: +49 561 9818-1206
Fax: +49 561 9818-2009
Agrarförderung
Beschreibung
Der Fachdienst ist zuständig für die allgemeinen landwirtschaftlichen Hoheitsaufgaben und die Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen im Bereich Landwirtschaft. Hierzu gehören u.a. die Aufgaben als „untere Siedlungsbehörde“, Aufgaben nach der Klärschlammverordnung, der Düngeverordnung, dem Pflanzenschutzgesetz, dem Grundstücksverkehrsgesetz und dem Landpachtverkehrsgesetz. Darüber hinaus wickelt der Fachdienst alle landwirtschaftlichen Förderprogramme ab. Ferner ist der Fachdienst zuständig für die Abgabe von fachlichen Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange (TÖB) für den Belang Landwirtschaft und begleitet regionale Direktvermarktungsprojekte.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0561 1003-2441
Telefax: 0561 1003-2401
erforderliche Unterlagen
Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders
Hinweise für Kassel: Landpachtverträge
Pachtverträge in dreifacher Ausfertigung
Pachtverträge in dreifacher Ausfertigung
Formulare
Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein
Hinweise für Kassel: Landpachtverträge
Entsprechende Formulare sind erhältlich beim Kreisbauernverband und Kreisausschuss des Landkreises Kassel
Entsprechende Formulare sind erhältlich beim Kreisbauernverband und Kreisausschuss des Landkreises Kassel
Voraussetzungen
Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis
Hinweise für Kassel: Landpachtverträge
Landpachtverträge zur Registrierung
Landpachtverträge zur Registrierung
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 585 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen
- Hessische Ausführungsverordnung zum Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVGAV HE 1989)
Hinweise für Kassel: Landpachtverträge
Hess. Ausführungsverordnung zum Landpachtverkehrsgesetz
Hess. Ausführungsverordnung zum Landpachtverkehrsgesetz
Verfahrensablauf
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.
Fristen
Die Entscheidung über die Beanstandung eines Landpachtvertrags oder einer Vertragsänderung ist binnen eines Monats nach Anzeige des Vertragsabschlusses oder der Vertragsänderung durch schriftlichen Bescheid zu treffen. Dauert die Prüfung des Landpachtvertrags voraussichtlich länger, ist vor Ablauf der Frist den Vertragsteilen ein Zwischenbescheid zu erteilen, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert.
Bearbeitungsdauer
Innerhalb der 1-Monatsfrist
Kosten
Es fallen derzeit keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2022
Stichwörter
Landpachtvertrag, Verpachtung, Pachtflächen, landwirtschaftliche Flächen