Landpachtverträge Abschluss
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.
Beschreibung
Landpachtverträge über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke bis zu einem Hektar sind in Hessen von der Anzeigepflicht ausgenommen. Alle anderen abgeschlossenen Landpachtverträge oder deren Änderungen sind bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.
Online-Dienst
Landpachtverträge anzeigen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die zuständigen Behörden sind die Landwirtschaftsbehörden der Landkreise in deren Bezirk die Hofstelle des Verpächters liegt. Ist eine solche Hofstelle nicht vorhanden, so ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen.
Ansprechpartner der Landkreise und weitergehende Informationen finden Sie auf nachfolgender Seite:
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Digitale Kreisverwaltung
Beschreibung
Behördennummer 115
Adresse
Postanschrift
Goldhelg 20
Postfach
36341 Lauterbach (Hessen)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6641 977-0
Bauen und Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie VB 26
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der barrierefreie Eingang befindet sich auf der hinteren Seite des Rathauses.
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 13:00 Uhr
Aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie bitten wir um vorherige Terminvergabe.
Termine können Sie telefonisch unter der 06641/9698-0 ausmachen oder per E-Mail an die info@gemeinde-wartenberg.de schicken.
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, Überweisung/Zahlschein, Lastschriftverfahren, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Rechnung, Überweisung, SEPA-Lastschrift
Bankverbindung
Gemeinde Wartenberg
Empfänger: Gemeinde Wartenberg
IBAN: DE47 5199 0000 0001 0062 07
BIC: GENODE51LBI
Bankinstitut:
Gemeinde Wartenberg
Empfänger: Gemeinde Wartenberg
IBAN: DE73 5001 0060 0019 7566 03
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut:
Gemeinde Wartenberg
Empfänger: Gemeinde Wartenberg
IBAN: DE39 5185 0079 0367 1027 56
BIC: HELADEF1FRI
Bankinstitut:
Weitere Informationen
Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Landwirtschaft und Agrarförderung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 6631 792-700
Telefon: +49 6641 977-3500
Telefax: +49 6631 792-701
Telefax: +49 6641 977-3501
E-Mail: alr@vogelsbergkreis.de
erforderliche Unterlagen
Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders
Formulare
Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein
Voraussetzungen
Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.
Fristen
Die Entscheidung über die Beanstandung eines Landpachtvertrags oder einer Vertragsänderung ist binnen eines Monats nach Anzeige des Vertragsabschlusses oder der Vertragsänderung durch schriftlichen Bescheid zu treffen. Dauert die Prüfung des Landpachtvertrags voraussichtlich länger, ist vor Ablauf der Frist den Vertragsteilen ein Zwischenbescheid zu erteilen, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert.
Bearbeitungsdauer
Innerhalb der 1-Monatsfrist
Kosten
Es fallen derzeit keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2022
Stichwörter
Landpachtvertrag, Verpachtung, Pachtflächen, landwirtschaftliche Flächen