Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme
    99078021261000

    Landpachtverträge Abschluss

    Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.

    Beschreibung

    Landpachtverträge über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke bis zu einem Hektar sind in Hessen von der Anzeigepflicht ausgenommen. Alle anderen abgeschlossenen Landpachtverträge oder deren Änderungen sind bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

    Online-Dienst

    Landpachtvertrag anzeigen

    ID: L100001_388325781

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    Version

    Technisch erstellt am 24.04.2023
    Technisch geändert am 21.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Die zuständigen Behörden sind die Landwirtschaftsbehörden der Landkreise in deren Bezirk die Hofstelle des Verpächters liegt. Ist eine solche Hofstelle nicht vorhanden, so ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen.

    Ansprechpartner der Landkreise und weitergehende Informationen finden Sie auf nachfolgender Seite:

    Ansprechpartner

    Gemeinde Greifenstein - Fachbereich 3 - Bauen,Umwelt und Gemeindeentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herborner Straße 38
    35753 Greifenstein

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Pkw-Parkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 40
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
      Bus: Linie Linie 206
    • Haltestelle: "Westerwaldstraße" Mittelpunktschule, OT Beilstein
      Bus: Linie Linie 120/125

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
    Montag u. Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
    Donnerstag 13:30 – 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02779 9124-0

    Fax: 02779 9124-40

    E-Mail: mail@greifenstein.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Team 3.1 - Tiefbau, Planen, Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Bauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Herborner Straße 38
    35753 Greifenstein

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Pkw-Parkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 40
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
      Bus: Linie Linie 206
    • Haltestelle: "Westerwaldstraße" Mittelpunktschule, OT Beilstein
      Bus: Linie Linie 120/125

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
    Montag u. Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
    Donnerstag 13:30 – 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02779 9124-0

    Fax: 02779 9124-40

    E-Mail: mail@greifenstein.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Greifenstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Herborner Straße 38
    35753 Greifenstein

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Pkw-Parkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 40
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Alte Post", Herborner Straße, OT Beilstein
      Bus: Linie Linie 206
    • Haltestelle: "Westerwaldstraße" Mittelpunktschule, OT Beilstein
      Bus: Linie Linie 120/125

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
    Montag u. Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
    Donnerstag 13:30 – 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02779 9124-0

    Fax: 02779 9124-40

    E-Mail: mail@greifenstein.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerecht zu erreichen sind folgende Ämter: - Renten und Soziales - Melde- und Passamt - Ordnungsamt - Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Lahn-Dill-Kreis - 24.1 Landwirtschaft und Forsten

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51
    35576 Wetzlar

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    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
      Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
    • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
      Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    (Postfach)
    Postfach 1940
    35529 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises

    Empfänger: Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
    IBAN: DE04 5155 0035 0000 0000 59
    BIC:
    Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
    Persönliches Erscheinen: nein

    Voraussetzungen

    Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
    Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
    Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2008
    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Verpachtung, landwirtschaftliche Flächen, Pachtflächen, Landpachtvertrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019