Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme

    Landpachtverträge Abschluss

    Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.

    Beschreibung

    Landpachtverträge über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke bis zu einem Hektar sind in Hessen von der Anzeigepflicht ausgenommen. Alle anderen abgeschlossenen Landpachtverträge oder deren Änderungen sind bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

    Online-Dienst

    Landpachtvertragsanzeige online

    ID: L100001_390958914

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 05.07.2023 (von: Webservice, Landkreis Bergstraße)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Webservice, Landkreis Bergstraße)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die zuständigen Behörden sind die Landwirtschaftsbehörden der Landkreise in deren Bezirk die Hofstelle des Verpächters liegt. Ist eine solche Hofstelle nicht vorhanden, so ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen.

    Ansprechpartner der Landkreise und weitergehende Informationen finden Sie auf nachfolgender Seite:

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Landwirtschaft, Landschaftspflege und Forst

    Adresse

    Hausanschrift

    Gräffstraße 5

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    (Dienstgebäude: Graben 15, 64646 Heppenheim)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine nach telefonischer Absprache

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bauen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    69509 Mörlenbach

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
    Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Hinweis:
    Um Wartezeiten zu
    vermeiden, besteht
    nach wie vor die
    Möglichkeit, einen
    individuellen Termin
    zu buchen:
    telefonisch über die
    Behördennummer 115,
    für Angelegenheiten
    des Einwohnerservice
    online unter dem Link: 
    https://tevis.ekom21.de/mah/

    Kontakt

    Telefon: 115(Oder siehe Ansprechpartner unten)

    Telefax: 06209 808-49

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders 

    Formulare

    Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
    Persönliches Erscheinen: nein

    Voraussetzungen

    Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
    Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
    Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

    Fristen

    Die Entscheidung über die Beanstandung eines Landpachtvertrags oder einer Vertragsänderung ist binnen eines Monats nach Anzeige des Vertragsabschlusses oder der Vertragsänderung durch schriftlichen Bescheid zu treffen. Dauert die Prüfung des Landpachtvertrags voraussichtlich länger, ist vor Ablauf der Frist den Vertragsteilen ein Zwischenbescheid zu erteilen, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert.

    Bearbeitungsdauer

    Innerhalb der 1-Monatsfrist

    Kosten

    Es fallen derzeit keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Landpachtvertrag, Verpachtung, Pachtflächen, landwirtschaftliche Flächen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)