Hausschlachtung
Beschreibung
Hausschlachtung ist eine Schlachtung außerhalb gewerblicher Schlachtstätten, wobei das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden darf.
Wer Tiere schlachtet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Bei Hausschlachtungen erfolgt eine Anmeldung zur amtlichen Schlachttieruntersuchung für als Haustiere oder Farmwild gehaltene Huftiere nur dann, wenn der Tierbesitzer unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist.
Der amtlichen Fleischuntersuchung, die auch bei Hausschlachtungen zu erfolgen hat, unterliegen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und andere Paarhufer, Pferde und andere Einhufer, sofern ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist. Bei Kaninchen können diese Untersuchungen unterbleiben, wenn keine Merkmale festgestellt werden, die das Fleisch bedenklich zum Genuss für den Menschen erscheinen lassen. Gehegewild ist ebenfalls der Schlachttier- und Fleischuntersuchung zu unterziehen.
Hinweise für Kassel: Schlachtung / Hausschlachtung
Fleischhygiene - Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Die Veterinärfachverwaltung ist für die amtliche Untersuchung und Beurteilung der Schlachttiere einschließlich des Schlachtgeflügels vor und nach der Schlachtung zuständig. Amtlich zu untersuchen ist ferner erlegtes Wild.
Bei der amtlichen Untersuchung wird unter anderem auf sichtbare Zeichen von Krankheiten geachtet, durch die eine Gefahr für den Menschen oder für Tiere ausgehen könnte (Zoonosen und Tierseuchen). Hierunter fällt auch die Vorbereitung und Durchführung von Untersuchungen auf BSE sowie die Überwachung des geordneten Umgangs mit Risikomaterialien (SRM) in Schlacht- und Zerlegungsbetrieben. Die stichprobenartigen Untersuchungen auf Arzneimittelrückstände, mikrobiologische Untersuchungen und die Untersuchung auf Trichinen sind ebenfalls Teil der amtlichen Fleisch- und Geflügelfleischuntersuchung.
Die Zulassung von Betrieben für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Fleisch und Fleischerzeugnissen bzw. die Registrierung für den innerstaatlichen Bereich, ist ebenso wie die Durchführung von Hygienekontrollen in diesen Betrieben während des Schlachtens von Tieren, dem Zerlegen, Kühlen, Gefrieren, Be- und Verarbeiten, dem Befördern von Fleisch oder Geflügelfleisch ein bedeutendes Aufgabenfeld zur Sicherstellung des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes.
Fleischhygiene - Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Die Veterinärfachverwaltung ist für die amtliche Untersuchung und Beurteilung der Schlachttiere einschließlich des Schlachtgeflügels vor und nach der Schlachtung zuständig. Amtlich zu untersuchen ist ferner erlegtes Wild.
Bei der amtlichen Untersuchung wird unter anderem auf sichtbare Zeichen von Krankheiten geachtet, durch die eine Gefahr für den Menschen oder für Tiere ausgehen könnte (Zoonosen und Tierseuchen). Hierunter fällt auch die Vorbereitung und Durchführung von Untersuchungen auf BSE sowie die Überwachung des geordneten Umgangs mit Risikomaterialien (SRM) in Schlacht- und Zerlegungsbetrieben. Die stichprobenartigen Untersuchungen auf Arzneimittelrückstände, mikrobiologische Untersuchungen und die Untersuchung auf Trichinen sind ebenfalls Teil der amtlichen Fleisch- und Geflügelfleischuntersuchung.
Die Zulassung von Betrieben für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Fleisch und Fleischerzeugnissen bzw. die Registrierung für den innerstaatlichen Bereich, ist ebenso wie die Durchführung von Hygienekontrollen in diesen Betrieben während des Schlachtens von Tieren, dem Zerlegen, Kühlen, Gefrieren, Be- und Verarbeiten, dem Befördern von Fleisch oder Geflügelfleisch ein bedeutendes Aufgabenfeld zur Sicherstellung des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes.
Zuständigkeit
Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Aktuelles
Das Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit ist nur für die Stadt Kassel (Stadtgebiet) zuständig.
Der Landkreis Kassel, Werra-Meißner-Kreis sowie der Schwalm-Eder-Kreis haben eigene Veterinärämter.
Beschreibung
Die Aufgaben des Amtes Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit bestehen aus der Überwachung der gesetzlichen Vorgaben auf den Gebieten des Lebensmittel-, Fleischhygiene-, Tierschutz- und Tierseuchenrechts
in der Stadt Kassel. Die Landkreise haben eigene Veterinärämter.
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden in Hessen
Die Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens umfassen insbesondere:
- Die amtliche Überwachung der Lebensmittel- und Fleischhygiene. Dadurch sollen Verbraucher vor gesundheitlicher Beeinträchtigung, Irreführung und Täuschung geschützt werden.
- Der Tierschutz dient dem Schutz des Lebens und dem Wohlbefinden der Tiere.
- Die Tierseuchenbekämpfung sichert die Gesundheit der einheimischen Tierbestände und soll die Seuchenverbreitung zwischen den Tieren ausschließen beziehungsweise die von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten bekämpfen.
Das öffentliche Veterinärwesen (BMEL)
Mehrwegverpackungen im Einzelhandel
Ab 1. Januar 2023 sind Lebensmittelunternehmer/innen (z.B. Catering, Lieferdienste, Restaurants) laut Verpackungsgesetz dazu verpflichtet, auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen oder Bestellen anzubieten.
Ausnahmen gelten für kleine Betriebe also mit max. 5 Beschäftigten und max. 80 qm Verkaufsfläche (z.B. Imbissbuden), aber auch diese sollen in mitgebrachte Behälter abfüllen können und die Kundschaft deutlich darauf hinweisen.
Für die hygienischen Anforderungen an den Umgang mit Mehrwegbehältnissen, hat der Lebensmittelverband Deutschland drei Merkblätter mit dazugehörigen Lehrvideos veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Stadtreiniger Kassel oder der Homepage der Bundesregierung.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0561 787-3336
E-Mail: veterinaer@kassel.de
Stichwörter
Katzenschutzverordnung, Veterinäramt, Schweinepest, Lebensmittelwarnung, Tierseuchen, Tierarznei, Aviäre Influenza, Geflügelpest, Vogelgrippe, tote Wildvögel,, Allgemeinverfügung BVD-Impfverbot, BVD-Impfverbot, BVD, Impfverbot, Geflügel, Geflügelpest, Allgemeinverfügung Stallpflicht, Veterinärwesen
Rechtsgrundlage(n)
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
- Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische-Lebensmittel-Hygieneverordnung – Tier-LMHV)
- Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung – Tier-LMÜV)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 19.02.2018
Stichwörter
Schlachtung, Hausschlacht, Fleischbeschau, Schlachten, Lebendbeschau, Tiere, Trichinenuntersuchung, Schlachttieruntersuchung, Hausschlachtung, Schweineschlacht, Fleisch, Metzger, Schlachtfest