Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Beschreibung
Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Hinweise für Lohfelden: Spezielle Hinweise für Gemeindeverwaltung Lohfelden
Diese Leistung Umfasst auch das Aufhängen von Bannern an den folgenden Standorten:
- Crumbacher Straße 18 "Alte Schule"
- Hauptstraße Vorplatz "Altes Rathaus"
- Hauptstraße "Berliner Platz"
- Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
- Lange Straße "gegenüber ASB"
- Ochshäuser Dorfstraße "ehemals Gasthaus Rode"
- ARAL Tankstelle Vollmarshausen
- Kaufunger Straße Vollmarshausen
Über den Standort des Banners entscheidet die Gemeindeverwaltung.
Diese Leistung Umfasst auch das Aufhängen von Bannern an den folgenden Standorten:
- Crumbacher Straße 18 "Alte Schule"
- Hauptstraße Vorplatz "Altes Rathaus"
- Hauptstraße "Berliner Platz"
- Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
- Lange Straße "gegenüber ASB"
- Ochshäuser Dorfstraße "ehemals Gasthaus Rode"
- ARAL Tankstelle Vollmarshausen
- Kaufunger Straße Vollmarshausen
Über den Standort des Banners entscheidet die Gemeindeverwaltung.
Online-Dienst
Antrag Sondernutzung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.
Ansprechpartner
Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Gemeindeverwaltung Lohfelden - Ordnung, Gewerbe und Verkehr (1.1.4)
Adresse
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34253 Lohfelden
Kontakt
Kontaktperson
Herr Christoph Jatho
Hausanschrift
Fax: +49 561 51102-31
Telefon Festnetz: +49 561 51102-22
E-Mail: christoph.jatho@lohfelden.de
Frau Christina Hirdes
Hausanschrift
E-Mail: christina.hirdes@lohfelden.de
Fax: +49 561 51102-31
Telefon Festnetz: +49 561 51102-22
Frau Lara Witzel
Formulare
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Hinweise für Lohfelden: Spezielle Hinweise für Gemeindeverwaltung Lohfelden
- Antrag SondernutzungSie möchten öffentliche Verkehrsflächen (Gehwege, Parkstreifen oder Fahrbahn) nutzen, um z.B. Container oder Gerüste aufzustellen. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung.
- Antrag SondernutzungSie möchten öffentliche Verkehrsflächen (Gehwege, Parkstreifen oder Fahrbahn) nutzen, um z.B. Container oder Gerüste aufzustellen. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lohfelden: Spezielle Hinweise für Gemeindeverwaltung Lohfelden
Fristen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Hinweise für Lohfelden: Spezielle Hinweise für Gemeindeverwaltung Lohfelden
Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist dieser mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßenbenutzung einzureichen.
Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist dieser mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßenbenutzung einzureichen.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Hinweise für Lohfelden: Spezielle Hinweise für Gemeindeverwaltung Lohfelden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßen, Landesstraßen, Bundesstraßen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Werbestand, Sondernutzungsgenehmigung, Kreisstraßen, Gerüst aufstellen, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Informationsstand, Verkaufsstand, Plätze, Sondernutzung, Gerüst, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Sondernutzungserlaubnis, Warenstand