Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Beschreibung

    Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

    • Verkaufswagen/Verkaufsstände
    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
    • Informationsstände
    • Werbeaufsteller/Werbetafeln
    • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
    • Fahrradständer
    • Plakatierung

    Inhalt der Erlaubnis
    Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

    Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf

    Plakatgenehmigungen: Genehmigt werden Plakate bis zu einer Größe von DIN A0. Die Plakatierungsgenehmigung gilt für bis zu 2 Wochen und für max. 15 Plakate.

    Plakatgenehmigungen: Genehmigt werden Plakate bis zu einer Größe von DIN A0. Die Plakatierungsgenehmigung gilt für bis zu 2 Wochen und für max. 15 Plakate.

    Online-Dienst

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen (auch Plakate) Roßdorf

    ID: L100001_381159558

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    Version

    Technisch erstellt am 08.09.2022

    Technisch geändert am 13.09.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 366-0

    Telefax: +49 611 366-3435

    E-Mail: info@mobil.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Roßdorf - Öffentliche Sicherheit & Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Darmstädter Straße 35

    64380 Roßdorf

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06154 808-220

    E-Mail: ordnungsamt@rossdorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Hinweise für Roßdorf: Spezielle Hinweise für Gemeinde Roßdorf

    Für Plakatgenehmigungen nach unten verlinkter Plakatierungssatzung/Werbeanschlagssatzung

    Verwaltungsgebühr: 25,00 EUR für ortsansässige Vereine, 100,00 EUR für Gewerbe / private Antragsteller.

    Zahlungsmöglichkeiten

    Die anfallenden Gebühren können bei Abholung durch Barzahlung oder EC-Karte (Maestro) vorgenommen werden oder durch Überweisung an eines unserer angegebenen Bankverbindungen erfolgen. Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Antragsnamen sowie die Art des Antrages an.

    Für Plakatgenehmigungen nach unten verlinkter Plakatierungssatzung/Werbeanschlagssatzung

    Verwaltungsgebühr: 25,00 EUR für ortsansässige Vereine, 100,00 EUR für Gewerbe / private Antragsteller.

    Zahlungsmöglichkeiten

    Die anfallenden Gebühren können bei Abholung durch Barzahlung oder EC-Karte (Maestro) vorgenommen werden oder durch Überweisung an eines unserer angegebenen Bankverbindungen erfolgen. Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Antragsnamen sowie die Art des Antrages an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Landesstraßen, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Gerüst aufstellen, Sondernutzungsgenehmigung, Sondernutzungserlaubnis, Bundesstraßen, Warenstand, Plätze, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Straßen, Verkaufsstand, Kreisstraßen, Werbestand, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Gerüst, Informationsstand

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019