Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Beschreibung
Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Hinweise für Dieburg: Spezielle Hinweise für Stadt Dieburg
- Antrag auf Sondernutzungserlaubnis (Werbeanlagen, Plakate, Verkaufseinrichtungen, etc.)
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Aufstellung eines InfostandesGenehmigung zur Aufstellung eines Informationsstandes
- SondernutzungssatzungErlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen
- Antrag auf Sondernutzungserlaubnis (Werbeanlagen, Plakate, Verkaufseinrichtungen, etc.)
- SondernutzungssatzungErlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Aufstellung eines InfostandesGenehmigung zur Aufstellung eines Informationsstandes
Online-Dienst
Ausnahmegenehmigung für den Verkehr
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.
Ansprechpartner
Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadt Dieburg - Straßenverkehr, Wahlen
Adresse
Postanschrift
Markt 4
64807 Dieburg
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.00
und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 11.30
Kontakt
Telefon: +49 6071 2002-105
Telefon: +49 6071 2002-106
Telefax: +49 6071 2002-100
E-Mail: ordnungsamt@dieburg.de
Kontaktperson
Herr M. Beckmann
Formulare
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis (Werbeanlagen, Plakate, Verkaufseinrichtungen, etc.)
Genehmigung zur Aufstellung eines Informationsstandes
Formulare
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßen, Landesstraßen, Bundesstraßen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Werbestand, Sondernutzungsgenehmigung, Kreisstraßen, Gerüst aufstellen, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Informationsstand, Verkaufsstand, Plätze, Sondernutzung, Gerüst, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Sondernutzungserlaubnis, Warenstand