Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße
    99108012005004

    Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung

    Beschreibung

    Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

    Hinweise für Schwalm-Eder-Kreis: Allgemeine Verkehrsangelegenheiten


    Beschilderung von Straßen und Baustellen
    Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten
    Genehmigung von motor- und radsportlichen Veranstaltungen
    Taxi- und Mietwagen-Genehmigungen

    Online-Dienst

    Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung

    ID: L100001_392045905

    Beschreibung

    Über diesen Online-Service können Sie eine Veranstaltung anmelden. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Informationsseite.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2023

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

    Ansprechpartner

    Stadt Neukirchen - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 10

    34626 Neukirchen

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06694 808-20

    Telefon Festnetz: 06694 808-21

    Telefon Festnetz: 06694 808-22

    Fax: 06694 808-40

    E-Mail: ordnungsamt@neukirchen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    30.5 - Straßenverkehrsbehörde

    Beschreibung

    Im Sachgebiet Straßenverkehr werden u. a. Auflagen, Erlaubnisse und Genehmigungen nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erteilt. Hierunter fallen z. B. die nachfolgenden Aufgaben/Dienstleistungen: 

    • die Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen für die Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehr
    • die Anordnung von Verkehrszeichen
    • die Anordnung von „Roadbooks“ für Großraum- und Schwertransporte
    • die Erteilung von Auflagen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten
    • die Erlaubnis von Veranstaltungen (Rallye, Festzüge, etc.) auf öffentlicher Verkehrsfläche
    • die Genehmigung für den Taxi- und Mietwagenverkehr sowie Ausflugsfahrten
    • die Fahrwegbestimmungen von Gefahrguttransporten
    • die Ausstellung von Parkausweisen für schwerbehinderte Menschen
    • die Ausnahmegenehmigung von Fahrten trotz Sonn- und Feiertagsfahrverbot
    • die Anordnung von Fahrtenbüchern
    • die Befreiung von der Gurtanlege- beziehungsweise Helmtragepflicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 1

    34576 Homberg (Efze)

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr Dienstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr Donnerstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr Freitag:von 08:00 bis 12:30 Uhr 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05681 775-3070

    Fax: 05681 775-3073

    E-Mail: verkehrsbehoerde@schwalm-eder-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erforderlich sind Angaben über

    • die Art und den Anlass der Veranstaltung,
    • Veranstaltungsort und -datum,
    • die Dauer der Veranstaltung,
    • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
    • den Streckenverlauf,
    • die Startweise.

    Fristen

    Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

    Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.

    Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen

    Kosten

    Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Kerb, Fasching, Umzug, Genehmigung, Veranstaltung, Fastnacht, Umzüge, Veranstaltungsgenehmigung, Volksfest

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019