Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Beschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
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Ausnahmen Verkehr
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Veranstaltung
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Zuständigkeit
Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.
Ansprechpartner
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@rodgau.de(Ordnungsbehörde)
Kontaktperson
Frau Hieronymus
Frau Fuhrmann
Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Allgemeines Straßenverkehrsrecht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Langen (Allgemeines Straßenverkehrsrecht)
Internet
Stadt Rodgau - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@rodgau.de
Kontaktperson
Frau Fuhrmann
Frau Hieronymus
Weitere Informationen
Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung kümmert sich um zahlreiche Belange, Anzeigen und Genehmigungen mit Auswirkungen auf den öffentlichen Bereich und sorgt für Sicherheit im Straßenverkehr für alle Beteiligten.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten:
- Straßenverkehrsangelegenheiten
- Verwarn- und Bußgeldangelegenheiten
- Verkehrsüberwachung durch die Ordnungspolizei
- Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- Veranstaltungen nach dem Hess. Gaststättengesetz
- Fundbüro
- Gefahrgutüberwachung
- Koordination freiwilliger Polizeidienst
Aktuelle Information
- zum Parken im öffentlichen Verkehrsraum und
- zu Hunden inklusiver der neuen Verordnung über den Leinenzwang für alle Hunde und die Aufsichtspflicht für andere Tiere
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung,
- Veranstaltungsort und -datum,
- die Dauer der Veranstaltung,
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
- den Streckenverlauf,
- die Startweise.
Fristen
Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.
Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen
Kosten
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Umzüge, Umzug, Volksfest, Fastnacht, Genehmigung, Veranstaltung, Kerb, Fasching, Veranstaltungsgenehmigung