Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung

    Beschreibung

    Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

    Online-Dienste

    Ausnahmen Verkehr

    ID: L100001_419686402

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2025

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Veranstaltung

    ID: L100001_400288837

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 19.02.2024 (von: Eberhard, Gregor)

    Technisch geändert am 14.01.2025 (von: Seiferth, Christin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Böckler-Straße 1

    63110 Rodgau

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@rodgau.de(Ordnungsbehörde)

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.08.2011

    Technisch geändert am 25.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Allgemeines Straßenverkehrsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Rodgau - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Böckler-Straße 1

    63110 Rodgau

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung kümmert sich um zahlreiche Belange, Anzeigen und Genehmigungen mit Auswirkungen auf den öffentlichen Bereich und sorgt für Sicherheit im Straßenverkehr für alle Beteiligten.

    Aufgaben und Verantwortlichkeiten:

    • Straßenverkehrsangelegenheiten
    • Verwarn- und Bußgeldangelegenheiten
    • Verkehrsüberwachung durch die Ordnungspolizei
    • Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
    • Veranstaltungen nach dem Hess. Gaststättengesetz
    • Fundbüro
    • Gefahrgutüberwachung
    • Koordination freiwilliger Polizeidienst

    Aktuelle Information

    • zum Parken im öffentlichen Verkehrsraum und
    • zu Hunden inklusiver der neuen Verordnung über den Leinenzwang für alle Hunde und die Aufsichtspflicht für andere Tiere

    Version

    Technisch geändert am 24.03.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Erforderlich sind Angaben über

    • die Art und den Anlass der Veranstaltung,
    • Veranstaltungsort und -datum,
    • die Dauer der Veranstaltung,
    • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
    • den Streckenverlauf,
    • die Startweise.

    Fristen

    Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

    Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.

    Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen

    Kosten

    Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Umzüge, Umzug, Volksfest, Fastnacht, Genehmigung, Veranstaltung, Kerb, Fasching, Veranstaltungsgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019