Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen
Beschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Online-Dienst
Ausnahmen und Erlaubnisse im Straßenverkehrsraum
Beschreibung
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Zuständigkeit
Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.
Ansprechpartner
Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Allgemeines Straßenverkehrsrecht
Adresse
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Kontakt
Kontaktperson
Herr Langen (Allgemeines Straßenverkehrsrecht)
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: c.langen@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
Internet
Sicherheit & Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Europaplatz 1
63128 Dietzenbach
Kontakt
Telefon Festnetz: 06074 373-0
E-Mail: ordnungsamt@dietzenbach.de
Kontaktperson
Herr Markus Hockling (Fachbereichsleiter)
Hausanschrift
Europaplatz 1
63128 DietzenbachE-Mail: hockling@dietzenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 373-848
Fax: 06074 3739848
Internet
Kosten
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Fasching, Veranstaltungsgenehmigung, Umzug, Umzüge, Fastnacht, Kerb, Volksfest, Veranstaltung, Genehmigung