Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Beschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Online-Dienste
Ausnahmen und Erlaubnisse im Straßenverkehr
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Hanau: AusnahmenVerkehr
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Verkehrswesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Montag 7.00 - 13.00 Uhr Dienstag 7.00 - 11.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 7.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 7.00 - 13.00 Uhr Freitag 7.00 - 11.30 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Hanau - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache in der Straßenverkehrsbehörde ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Der frühere Sprechtag am Mittwoch findet nicht statt.
Kontakt
E-Mail: VerkehrsbehoerdeStadt@Hanau.de
E-Mail: verwarngeldstelle@hanau.de
Stichwörter
Straßenverkehr, Straßenverkehrsbehörde, Verkehrsüberwachung
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung,
- Veranstaltungsort und -datum,
- die Dauer der Veranstaltung,
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
- den Streckenverlauf,
- die Startweise.
Fristen
Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.
Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen
Kosten
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Umzug, Fastnacht, Umzüge, Veranstaltung, Volksfest, Genehmigung, Kerb, Veranstaltungsgenehmigung, Fasching