Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung

    Beschreibung

    Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

    Online-Dienst

    Ausnahmen und Erlaubnisse im Straßenverkehr

    ID: L100001_407873732

    Beschreibung

    Ausnahmen und Erlaubnisse im Straßenverkehr, verkehrsrechtliche Anordnungen, Sonntagsverbot LKW, Ausnahmegenehmigungen von Verkehrsverboten- oder beschränkungen, Erlaubnisse für die Durchführung von Veranstaltungen auföffentlichen Verkehrsgrund

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    Version

    Technisch erstellt am 21.08.2024 (von: Simon, Doreen)

    Technisch geändert am 21.08.2024 (von: Simon, Doreen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Verkehrswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 7.00 - 13.00 Uhr Dienstag 7.00 - 11.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 7.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 7.00 - 13.00 Uhr Freitag 7.00 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Birstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-Lomb-Straße 1

    63633 Birstein

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
    Anzahl der Stellplätze: 18
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erforderlich)

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Kontakt

    Telefon: 06054 808-0

    Telefax: 06054 808-50

    E-Mail: info@birstein.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Birstein - FB 30 - Ordnungs- und Einwohnermeldeamt, Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-Lomb-Straße 1

    63633 Birstein

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
    Anzahl der Stellplätze: 18
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Carl-Lomb-Str. 1
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr (eine Terminvereinbarung ist erforderlich)

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (offenes Rathaus ohne Terminvereinbarung)

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Erforderlich sind Angaben über

    • die Art und den Anlass der Veranstaltung,
    • Veranstaltungsort und -datum,
    • die Dauer der Veranstaltung,
    • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
    • den Streckenverlauf,
    • die Startweise.

    Fristen

    Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

    Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.

    Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen

    Kosten

    Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Umzug, Fastnacht, Umzüge, Veranstaltung, Volksfest, Genehmigung, Kerb, Veranstaltungsgenehmigung, Fasching

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)