Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße
    99108012005004

    Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung

    Beschreibung

    Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

    Online-Dienst

    Ausnahmegenehmigung für den Verkehr

    ID: L100001_379457326

    Beschreibung

    U.a. Ausnahmegenehmigung Parken, Aufstellung eines Gerüstes / Container, Arbeiten im Straßenraum, Handwerkerparkausweis, Absperrung für Umzug Halteverbotszonen, Befahrung von Waldwegen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 31.05.2022

    Technisch geändert am 15.05.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

    Ansprechpartner

    Stadt Dieburg - Straßenverkehr, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 4

    64807 Dieburg

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
    Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag: 8.00 - 12.00
    und 14.00 - 17.30 Uhr
    Freitag: 8.00 - 11.30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6071 2002-105

    Telefon Festnetz: +49 6071 2002-106

    Fax: +49 6071 2002-100

    E-Mail: ordnungsamt@dieburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Albinistraße 23

    64807 Dieburg

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erforderlich sind Angaben über

    • die Art und den Anlass der Veranstaltung,
    • Veranstaltungsort und -datum,
    • die Dauer der Veranstaltung,
    • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge,
    • den Streckenverlauf,
    • die Startweise.

    Fristen

    Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

    Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss.

    Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen

    Kosten

    Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Fastnacht, Umzug, Veranstaltung, Volksfest, Veranstaltungsgenehmigung, Fasching, Umzüge, Genehmigung, Kerb

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019