Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohenahr - Ordnungsamt, Gewerbeamt
Beschreibung
Fachdienst 32
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Das Ordnungsamt ist zu den genannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, eine*n bestimmte*n Ansprechpartner*in im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.
Kontakt
Telefon: 06446 9230-13
Telefon: 06446 9230-17
Kontaktperson
Herr Ulli Schmeer
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Hausanschrift
Fax: 06446 9230-917
E-Mail: u.schmeer@hohenahr.de
Telefon Festnetz: 06446 9230-17
Frau Serafima Rühl
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06446 9230-13
Fax: 06446 9230-913
E-Mail: s.ruehl@hohenahr.de
Weitere Informationen
Fachdienst 32
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Genehmigung, Straßenverkauf, Märkte, Standplatzgenehmigung, Flohmarkt, Ausnahmegenehmigung, Standplatz, Ordnungsamt