Veranstaltung

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hohenahr - Ordnungsamt, Gewerbeamt

    Beschreibung

    Fundbüro; Gewerbeamt; Ordnungsangelegenheiten; Verkehrsangelegenheiten


    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 6

    35644 Hohenahr

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1153

    35642 Hohenahr

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 13:30 - 16:30 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Das Ordnungsamt ist zu den genannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, eine*n bestimmte*n Ansprechpartner*in im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.

    Kontakt

    Telefon: 06446 9230-13

    Telefon: 06446 9230-17

    Kontaktperson

    • Herr Ulli Schmeer
      Postfachadresse

      Postfach 1153

      35642 Hohenahr

      Hausanschrift

      Rathausplatz 6

      35644 Hohenahr

      Telefon Festnetz: 06446 9230-17

      E-Mail: u.schmeer@hohenahr.de

      Fax: 06446 9230-917

    • Frau Serafima Rühl
      Postfachadresse

      Postfach 1153

      35642 Hohenahr

      Hausanschrift

      Rathausplatz 6

      35644 Hohenahr

      E-Mail: s.ruehl@hohenahr.de

      Fax: 06446 9230-913

      Telefon Festnetz: 06446 9230-13

    Weitere Informationen

    Fachdienst 32

    Version

    Technisch geändert am 28.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
    Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
    Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

    Formulare

    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008

    Technisch geändert am 14.03.2025

    Stichwörter

    Straßenverkauf, Standplatz, Genehmigung, Ordnungsamt, Ausnahmegenehmigung, Märkte, Standplatzgenehmigung, Flohmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019