Gemeinde Hohenahr - Ordnungsamt, Gewerbeamt
Beschreibung
Fundbüro; Gewerbeamt; Ordnungsangelegenheiten; Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 6
35644 Hohenahr
Postanschrift
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Das Ordnungsamt ist zu den genannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, eine*n bestimmte*n Ansprechpartner*in im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.
Kontakt
Telefon: 06446 9230-13
Telefon: 06446 9230-17
Zuständigkeit für
Hohenahr
- Abfall: Gartenabfälle entsorgen
- Abfall: Wilder Müll
- Anzeige von Feuerwerken
- Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
- Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
- Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Festsetzung von Veranstaltungen (wie Messen, Ausstellungen und Märkten)
- Fundsachen
- Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass
- Gefährliche Hunde
- Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
- Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
- Private Feuerwerke - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
- Ratten melden
- Schulwegsicherheit
- Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Sprengungen mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Standplatzgenehmigung
- Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis
- Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden
- Winterdienst / Räum- und Streupflicht
Weitere Informationen
Fachdienst 32