Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Hinweise für Eltville am Rhein: Standplatzgenehmigung
Beschicker für ein städtisches Fest können Ihre Bewerbungsunterlagen für einen Standplatz auf einer städtischen Veranstaltung/einem städtischen Fest beantragen.
Online-Dienst
Standplatzgenehmigung online beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Eltville am Rhein - Amt für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus
Adresse
Postanschrift
Kiliansring 3
65343 Eltville am Rhein
(Wirtschaftsförderung)
Öffnungszeiten
nach vorheriger Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Barbara Lilje
Postanschrift
Kiliansring 3
65343 Eltville am Rhein
Wirtschaftsförderung
Fax: 06123 697-199
Telefon Festnetz: 06123 697-100
Frau Sigrun Breithaupt
Postanschrift
Kiliansring 3
65343 Eltville am Rhein
Wirtschaftsförderung
Telefon Festnetz: 06123 697-184
Fax: 06123 9098-90
E-Mail: veranstaltungen@eltville.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hinweise für Eltville am Rhein: Standplatzgenehmigung
Aktuelles Foto des Geschäftsstandes, Bild/Liste des Warensortiments, Nachweis zur Betriebshaftpflicht, Kopie des Gewerbescheins oder der Reisegewerbekarte
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Voraussetzungen
Hinweise für Eltville am Rhein: Standplatzgenehmigung
Der Veranstalter muss zwingend die Stadt Eltville am Rhein sein. Sie erfüllen die gewerblichen Voraussetzungen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Standplatz, Straßenverkauf, Märkte, Ausnahmegenehmigung, Genehmigung, Flohmarkt, Standplatzgenehmigung, Ordnungsamt