Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung (ONLINE)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Marktwesen: Standplatzgenehmigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
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Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Viernheim - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Am Neuen Markt
Anzahl der Stellplätze: 110
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Rathausstraße/Fußgängezone
Linien:- Bus: Linie Linie 612
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06204 988-444(Zentrale Rufnummer Ordnungsamt)
Telefax: 06204 988-383
E-Mail: ordnungsamt@viernheim.de
Kontaktperson
Herr Tobias Bläß (Bußgeldstelle, Straßenverkehrsbehörde)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Kontaktlos bezahlen, Bezahlsysteme, Bargeldlose Zahlung
Weitere Informationen
Räumlichkeiten im 2. OG
Bezahlmöglichkeiten: Some(ePayment), Some(Barzahlung), Some(Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC)), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.))
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Standplatz, Straßenverkauf, Märkte, Ausnahmegenehmigung, Genehmigung, Flohmarkt, Standplatzgenehmigung, Ordnungsamt