Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
Beschreibung
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).
Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.
Online-Dienst
Dienstleisterportal Hessen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr; Dienstag nach Vereinbarung; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können Sie auch telefonisch einen Termin vereinbaren.
Kontakt
Kontaktperson
Sachgebiet Gewerbe - Team Gewerberegister
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Es werden Gebühren in Höhe von EUR 333,00 für natürliche Personen und von EUR 388,00 für juristische Personen erhoben
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gießen: Spezialisierung
Die Reisegewerbekarte ist in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Das Reisegewerbe muss in eigener Person ausgeübt werden und ist nicht übertragbar auf andere Personen. Im Reisegewerbe gelten die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten nach dem Ladenschlussgesetz.
Für die Aufstellung eines Standes oder Wagens (auf öffentlichen Flächen) in Gießen ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, die bei uns zu beantragen ist. Die Aufstellung auf privatem Gelände ist mit dem jeweiligen Eigentümer abzuklären.
Das Finanzamt Gießen und das Steueramt der Stadt Gießen bekommen von uns eine Mitteilung, dass Sie die Reisegewerbekarte erhalten haben. Falls das Reisegewerbe nicht mehr ausgeübt werden soll, muss die Reisegewerbekarte bei uns abgegeben werden.
Die Reisegewerbekarte ist in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Das Reisegewerbe muss in eigener Person ausgeübt werden und ist nicht übertragbar auf andere Personen. Im Reisegewerbe gelten die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten nach dem Ladenschlussgesetz.
Für die Aufstellung eines Standes oder Wagens (auf öffentlichen Flächen) in Gießen ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, die bei uns zu beantragen ist. Die Aufstellung auf privatem Gelände ist mit dem jeweiligen Eigentümer abzuklären.
Das Finanzamt Gießen und das Steueramt der Stadt Gießen bekommen von uns eine Mitteilung, dass Sie die Reisegewerbekarte erhalten haben. Falls das Reisegewerbe nicht mehr ausgeübt werden soll, muss die Reisegewerbekarte bei uns abgegeben werden.
Dokumente
Eingehend
Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Übersetzung Handelsregisterauszug
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Reisegewerbekarte
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisegewerbegenehmigung, Wandergewerbe, Anmeldungen, Reisegewerbekarte erweitern, Gewerbeanzeigen, Gewerbekarte, Reisegewerbekarte, Handlungsreisender, Gewerbeangelegenheit, Reisegewerbekarte verlängern, Reisegewerbeerlaubnis, Reisegewerbe