Vergnügungsteuer Festsetzung
    99102034002000

    Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

    Beschreibung

    Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
     
    Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. 

    Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Online-Dienst

    Spielapparatesteuererklärung online abgeben

    ID: L100001_430478457

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 23.09.2025

    Technisch geändert am 23.09.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    zuständige Stelle

    Steueramt der Kommune

    Zuständigkeit

    An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.

    Ansprechpartner

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Veranlagung von Steuern - Gebühren - Beiträgen

    Beschreibung

    Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung.

    Telefonische Erreichbarkeit:Montag - Freitag9:00 Uhr - 12:00 UhrDonnerstag14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (06134/585-300):Montag - Mittwoch9:00 Uhr - 14:00 UhrDonnerstag9:00 Uhr - 12:30 Uhr
    13:30 Uhr - 18:00 UhrFreitag9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Herrmann-Straße 32

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

    Kontakt speichern

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06134 585351

    Fax: 06134 585-405

    E-Mail: steuern@gigu.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - NEU - Veranlagung von Steuern - Gebühren - Beiträgen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Herrmann-Straße 32

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Rathausbesuche sind ausschließlich mit Termin möglich.

    Termine vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen.



    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06134 585-351

    E-Mail: steuern@gigu.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Stichwörter

    Glücksspiel, Spielhallen, Steuer, Geld, Vergnügungssteuer, Automatensteuer, Spielgerätesteuer, Spielsteuer, Spielautomat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019