Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
Beschreibung
Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
Hinweise für Dieburg: Spezielle Hinweise für Stadt Dieburg
Für den Einzug der Spielapparatesteuer können Sie das Formular zum Lastschriftverfahren verwenden.
Für Ihre Meldung der Spielapparatesteuer nutzen Sie bitte das Online Formular "Spielapparatesteuer" oder laden die PDF-Datei Spielapparate-Steuererklärung herunter und senden Sie uns ausgefüllt zurück.
- Spielapparatesatzung
- Spielapparate-Steuererklärung
- LastschriftverfahrenLastschriftverfahren / Einzugsermächtigung Stadtkasse Dieburg
Für den Einzug der Spielapparatesteuer können Sie das Formular zum Lastschriftverfahren verwenden.
Für Ihre Meldung der Spielapparatesteuer nutzen Sie bitte das Online Formular "Spielapparatesteuer" oder laden die PDF-Datei Spielapparate-Steuererklärung herunter und senden Sie uns ausgefüllt zurück.
- LastschriftverfahrenLastschriftverfahren / Einzugsermächtigung Stadtkasse Dieburg
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Online-Dienst
Meldung der Spielapparatesteuer
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Steueramt der Kommune
Zuständigkeit
An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.
Ansprechpartner
Stadt Dieburg - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.00
und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 11.30
Kontakt
Telefon: +49 6071 2002-112
Telefon: +49 6071 2002-412
Telefax: +49 6071 2002-100
E-Mail: gewerbesteuer@dieburg.de
E-Mail: grundsteuer@dieburg.de
E-Mail: hundesteuer@dieburg.de
E-Mail: spielapparatesteuer@dieburg.de
Kontaktperson
Frau La Marca
Herr Gantzert
Herr C. Beckmann
Frau Klafczenski
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 720 Ordnungs- und Gewerberecht
Adresse
Postanschrift
Jägertorstraße 207
Postfach
64289 Darmstadt
Postanschrift
Albinistraße 23
64807 Dieburg
Kontakt
Telefon: 06151 881-0
E-Mail: ordnungsamt@ladadi.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2023
Stichwörter
Glücksspiel, Automatensteuer, Spielautomat, Spielsteuer, Geld, Spielgerätesteuer, Spielhallen, Vergnügungssteuer, Steuer