Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
Beschreibung
Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
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zuständige Stelle
Steueramt der Kommune
Zuständigkeit
An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.
Ansprechpartner
Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und
Donnerstag
08.00 - 12:00 und
14:00 - 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.00 und
14.00 - 17.30 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: steuern@bensheim.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Bensheim: Automatensteuer Stadt Bensheim
Es fallen keine Gebühren an, außer die Steuer selbst. Die Automatensteuer ist als Aufwandssteuer anzusehen, besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
Es fallen keine Gebühren an, außer die Steuer selbst. Die Automatensteuer ist als Aufwandssteuer anzusehen, besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bensheim: Detailliertere Informationen
Detailliertere Informationen, die speziell die Stadt Bensheim betreffen, finden Sie unter der Rubrik "Spielapparatesteuer".
Detailliertere Informationen, die speziell die Stadt Bensheim betreffen, finden Sie unter der Rubrik "Spielapparatesteuer".
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2023
Stichwörter
Glücksspiel, Automatensteuer, Spielautomat, Spielsteuer, Geld, Spielgerätesteuer, Spielhallen, Vergnügungssteuer, Steuer