Vergnügungsteuer Festsetzung
    99102034002000

    Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

    Beschreibung

    Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
     
    Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. 

    Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Online-Dienst

    Steuererklärung Spielapparate einreichen

    ID: L100001_383030970

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    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2022

    Technisch geändert am 28.03.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    zuständige Stelle

    Steueramt der Kommune

    Zuständigkeit

    An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Kämmerei, Kasse und Steuern

    Beschreibung

    Das Amt Kämmerei, Kasse und Steuern führt keine 
    offenen Sprechstunden mehr durch. Wir bitten Sie, Ihre 
    Anliegen entweder telefonisch, per E-Mail an die 
    entsprechende Abteilung oder per Briefpost vorzubringen.

    Die Vollstreckungsstelle ist aufgrund des großen Anfrageaufkommens
    aktuell telefonisch nur von 08:00 – 10:00 Uhr erreichbar.
    Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne per Mail 
    an Vollstreckung@offenbach.de.

    Alle anderen Sachgebiete sind telefonisch von Montag bis Freitag 
    in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr zu erreichen.

    Kämmerei:
    - Haushaltswesen
    - Controlling
    - Steuerverpflichtungen der Stadt
    - Kapital- und Schuldenverwaltung
    - Versicherungen
    - Beteiligungen

    Stadtkasse:
    - Abwicklung des Zahlungsverkehrs
    - Buchführung
    - Unbedenklichkeitsbescheinigung für Steuerrückstände
    - Vollstreckung (Ratenzahlung, Stundung)

    Kommunale Steuern:
    - Festsetzung von kommunalen Abgaben
      (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer,
      Spielapparatesteuer, Zweitwohnungssteuer)

    Ihren zuständigen Ansprechpartner samt Kontaktmöglichkeiten 
    finden Sie unter dem Bereich DIENSTLEISTUNGEN.

    Adresse

    Hausanschrift

    (Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111)

    Berliner Straße 100

    63065 Offenbach am Main

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111
    Postanschrift

    63061 Offenbach am Main

    Öffnungszeiten

    Die Vollstreckungsstelle ist aufgrund des großen 
    Anfrageaufkommens aktuell telefonisch nur von 

    Montag – Freitag
    08:00 – 10:00 Uhr erreichbar.

    Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne per Mail 
    an Vollstreckung@offenbach.de.

    Die Abteilungen Stadtkasse und 
    Kommunale Steuern sind telefonisch
     

    Montag – Freitag
    08:00 Uhr – 12:00 Uhr  

    oder per E-Mail für die Themenbereiche: 

    Vollstreckung:
    Vollstreckung@offenbach.de

    Stadtkasse:
    finanzbuchhaltung@offenbach.de & zahlungsabwicklung@offenbach.de

    Kommunale Steuern:
    kassensteueramt@offenbach.de

    für Sie erreichbar.

    Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung. 

    Die Abteilungen Zentrale Finanzwirtschaft und Finanzdienstleistungen, Beteiligungsmanagement

    Öffnungszeiten: nur nach Vereinbarung

    Internet

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kämmerei, Kasse und Steuern

    Beschreibung

    Das Amt Kämmerei, Kasse und Steuern führt keine 
    offenen Sprechstunden mehr durch. Wir bitten Sie, Ihre 
    Anliegen entweder telefonisch, per E-Mail an die 
    entsprechende Abteilung oder per Briefpost vorzubringen.

    Die Vollstreckungsstelle ist aufgrund des großen Anfrageaufkommens
    aktuell telefonisch nur von 08:00 – 10:00 Uhr erreichbar.
    Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne per Mail 
    an vollstreckung@offenbach.de.

    Alle anderen Sachgebiete sind telefonisch von Montag bis Freitag 
    in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr zu erreichen.

    Kämmerei:
    - Haushaltswesen
    - Controlling
    - Steuerverpflichtungen der Stadt
    - Kapital- und Schuldenverwaltung
    - Versicherungen
    - Beteiligungen

    Stadtkasse:
    - Abwicklung des Zahlungsverkehrs
    - Buchführung
    - Unbedenklichkeitsbescheinigung für Steuerrückstände
    - Vollstreckung (Ratenzahlung, Stundung)

    Kommunale Steuern:
    - Festsetzung von kommunalen Abgaben
      (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer,
      Spielapparatesteuer, Zweitwohnungssteuer)

    Ihren zuständigen Ansprechpartner samt Kontaktmöglichkeiten 
    finden Sie unter dem Bereich DIENSTLEISTUNGEN.

    Adresse

    Hausanschrift

    (Stadt Offenbach am Main - Rathaus)

    Berliner Straße 100

    63065 Offenbach am Main

    Kontakt speichern

    Rollstuhlgerechter Zugang: Ja Aufzug vorhanden: Ja Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
    Postanschrift

    (Stadtverwaltung Offenbach)

    63061 Offenbach am Main

    Öffnungszeiten

    Die Vollstreckungsstelle ist aufgrund des großen 
    Anfrageaufkommens aktuell telefonisch nur von 

    Montag – Freitag
    08:00 – 10:00 Uhr erreichbar.

    Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne per Mail 
    an vollstreckung@offenbach.de.

    Die Abteilungen Stadtkasse und 
    Kommunale Steuern sind telefonisch
     

    Montag – Freitag
    08:00 Uhr – 12:00 Uhr  

    oder per E-Mail für die Themenbereiche: 

    Vollstreckung:
    vollstreckung@offenbach.de

    Stadtkasse:
    finanzbuchhaltung@offenbach.de & zahlungsabwicklung@offenbach.de

    Kommunale Steuern:
    kassensteueramt@offenbach.de

    für Sie erreichbar.

    Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung. 

    Die Abteilungen Zentrale Finanzwirtschaft und Finanzdienstleistungen, Beteiligungsmanagement

    Öffnungszeiten: nur nach Vereinbarung

    Stichwörter

    Stadtkasse, Steueramt, Vollstreckungsbehörde, Vollstreckungsstelle

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Stichwörter

    Glücksspiel, Spielhallen, Steuer, Geld, Vergnügungssteuer, Automatensteuer, Spielgerätesteuer, Spielsteuer, Spielautomat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019