Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Hinweise für Schauenburg: Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    • Austritt aus einer Kirche oder sonstigen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft des öffentlichen Rechts

    Beschreibung

    Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

    Hinweise für Schauenburg: Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Der Austritt muss bei der Gemeindeverwaltung erklärt werden.

    • Sie müssen den Austritt persönlich erklären, das heißt, dass Sie zur mündlichen oder schriftlichen Abgabe der Erklärung keine andere Person bevollmächtigen können.

    • In der Austrittserklärung müssen Sie die nachfolgenden Daten angeben:

      • eindeutige Bezeichnung der Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der Sie austreten wollen,

      • Familiennamen,

      • Vornamen,

      • Tag und Ort der Geburt,

      • Wohnanschrift,

      • Familienstand,

      • Ort und Kirchengemeinde der Taufe (soweit bekannt).

    Sie benötigen für die Austrittserklärung

    ·         einen gültigen Personalausweis oder

    ·         einen gültigen Reisepass

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Korbacher Straße 300

    34270 Schauenburg

    Öffnungszeiten

    Mo., Mi. und Do.           9.00 Uhr bis 12.00 Uhr                   

    Mo. bis Mi.                  14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

    Do.                               14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Fr.                                 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Eine vorherige Terminabstimmung wird erbeten, um Wartezeiten zu vermeiden.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, mit.

    Hinweise für Schauenburg: Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung mit.

    Wenn Sie für ein Kind unter 14 Jahren den Austritt erklären und alleine sorgeberechtigt sind, haben Sie auch dies ggf. nachzuweisen.

    Die Zugehörigkeit zu einer Kirche oder einer sonstigen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft müssen Sie nicht nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

    Kosten

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die für die Berechnung der Steuerabzugsbeträge erforderlichen Merkmale, auch zur Kirchensteuerpflicht, werden ausschließlich elektronisch übermittelt. Von der Beendigung Ihrer Kirchensteuerpflicht erfährt Ihr Arbeitgeber durch Abruf der von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) gespeichert sind. Hat das Finanzamt für Sie Vorauszahlungen zur Kirchensteuer festgesetzt oder erzielen Sie keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit, sondern andere Einkünfte, legen Sie bitte den Nachweis über Ihren Kirchenaustritt bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt vor, damit die Kirchensteuererhebung zukünftig unterbleibt.

    Bitte beachten Sie auch das unten verlinkte Informationsblatt bei Kirchenaustritt-Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 04.07.2024 (von: May, Pilar)

    Stichwörter

    Kircheneintritt, Konfession, Evangelisch, Katholisch, Kirchensteuer, Religion, Kirchenaustritt, Kirche, Religionsgemeinschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)