Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Beschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Marktgemeinde Eiterfeld - Bürgerbüro
Aktuelles
Der Bürgerservice der Marktgemeinde Eiterfeld ist die zentrale Anlaufstelle für Ihre Anliegen. Hier finden Sie die passenden Informationen, Ansprechpartner und Formulare für Digitale Services und für alles, was vor Ort im Rathaus erledigt werden kann.
Adresse
Hausanschrift
Fürstenecker Straße 2
36132 Eiterfeld
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: direkt am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: direkt am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof Eiterfeld Ortsmitte
Bus: Linie LNG von/nach Fulda; NVV von/nach Bad Hersfeld
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Vormittag
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Nachmittag
Montag
14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag
14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Donnerstag
14.00 - 18.00 Uhr
Im Interesse eines geordneten Verwaltungsablaufes bitten wir die Bürgerinnen und Bürger, sich strikt an die festgelegten Sprechzeiten zu halten! Vielen Dank.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06672 9299-32
E-Mail: buergerbuero@eiterfeld.de
Kontaktperson
Frau Melanie Bischof (Vorzimmer)
Frau Käsmann
Frau Kummert
Voraussetzungen
- Sie möchten aus einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft austreten, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Entfällt
Verfahrensablauf
- Sie erklären Ihren Kircheneintritt oder Kirchenaustritt schriftlich oder gegebenenfalls online gegenüber der zuständigen Stelle.
Kosten
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019
Stichwörter
Kirche, Religionsgemeinschaft, Kirchensteuer, Kircheneintritt, Kirchenaustritt, Religion, Evangelisch, Katholisch, Konfession