Kirchenaustritt Bescheinigung
    99073001022000

    Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Beschreibung

    Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Marktgemeinde Eiterfeld - Bürgerbüro

    Aktuelles

    Der Bürgerservice der Marktgemeinde Eiterfeld ist die zentrale Anlaufstelle für Ihre Anliegen. Hier finden Sie die passenden Informationen, Ansprechpartner und Formulare für Digitale Services und für alles, was vor Ort im Rathaus erledigt werden kann.

    Adresse

    Hausanschrift

    Fürstenecker Straße 2
    36132 Eiterfeld

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: direkt am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: direkt am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Eiterfeld Ortsmitte
      Bus: Linie LNG von/nach Fulda; NVV von/nach Bad Hersfeld

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Vormittag
    Montag - Freitag 
    08.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Nachmittag
    Montag
    14.00 - 15.30 Uhr
    Dienstag
    14.00 Uhr  - 15.30 Uhr
    Donnerstag
    14.00 - 18.00 Uhr

    Im Interesse eines geordneten Verwaltungsablaufes bitten wir die Bürgerinnen und Bürger, sich strikt an die festgelegten Sprechzeiten zu halten! Vielen Dank.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06672 9299-32

    E-Mail: buergerbuero@eiterfeld.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Sie möchten aus einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft austreten, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Entfällt

    Verfahrensablauf

    • Sie erklären Ihren Kircheneintritt oder Kirchenaustritt schriftlich oder gegebenenfalls online gegenüber der zuständigen Stelle. 
       

    Kosten

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008
    Technisch geändert am 25.03.2026

    Stichwörter

    Kirche, Religionsgemeinschaft, Kirchensteuer, Kircheneintritt, Kirchenaustritt, Religion, Evangelisch, Katholisch, Konfession

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019