Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Beschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Hinweise für Bad Vilbel: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel
Zum 01. März 2017 geht die bislang bei den Amtsgerichten liegende örtliche Zuständigkeit für Kirchenaustrittserklärungen auf die Gemeinden über.
In Bad Vilbel wird diese Aufgabe vom Bürgerbüro übernommen. Für den Austritt ist ein persönliches Vorsprechen im Bürgerbüro erforderlich.
Voraussetzung ist, dass Sie in Bad Vilbel mit Hauptwohnung gemeldet sind. Bei der Erklärung können Sie sich nicht durch einen Dritten vertreten lassen.
Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können den Austritt alleine erklären, sofern sie nicht geschäftsunfähig sind. Kinder zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr benötigen für die Austrittserklärung die Zustimmung eines Personensorgeberechtigten. Der Austritt für Kinder unter dem 12. Lebensjahr kann lediglich durch einen Personensorgeberechtigten erklärt werden.
Hinweise für Bad Vilbel: Kirchenaustritt
Zum 01. März 2017 geht die bislang bei den Amtsgerichten liegende örtliche Zuständigkeit für Kirchenaustrittserklärungen auf die Gemeinden über.
In Bad Vilbel wird diese Aufgabe vom Bürgerbüro übernommen. Für den Austritt ist ein persönliches Vorsprechen im Bürgerbüro erforderlich.
Voraussetzung ist, dass Sie in Bad Vilbel mit Hauptwohnung gemeldet sind. Bei der Erklärung können Sie sich nicht durch einen Dritten vertreten lassen.
Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können den Austritt alleine erklären, sofern sie nicht geschäftsunfähig sind. Kinder zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr benötigen für die Austrittserklärung die Zustimmung eines Personensorgeberechtigten. Der Austritt für Kinder unter dem 12. Lebensjahr kann lediglich durch einen Personensorgeberechtigten erklärt werden.
Ansprechpartner
Stadt Bad Vilbel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Bad Vilbel
Empfänger: Stadt Bad Vilbel
IBAN: DE44 5185 0079 0101 0000 44
BIC: HELADEF1FRI
Bankinstitut: Sparkasse Oberhessen
Stadt Bad Vilbel - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: null
Behindertenparkplatz: null
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerbüro Rathaus:
Montag bis Dienstag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)
Donnerstag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)
Bürgerbüro / Tourist-Info,
Günther-Biwer-Platz 1:
Montag und Dienstag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)
Donnerstag
07:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bsi 18:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gabi Ditzel
Frau Petra Kerscher
Frau Sabine Schulz
Hausanschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06101 602-444
Fax: 06101 602-369
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Frau Silke Schmidt
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Fax: 06101 602-369
Telefon Festnetz: 06101 602-444
Frau Jutta Zinn
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06101 602-369
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Telefon Festnetz: 06101 602-444
Frau Susann Schwarz
Frau Sandra Gabriel
Frau Christina Honner
Frau Susanna Sachau
Hausanschrift
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@bad-vilbel.de
Telefon Festnetz: 06101 602-440
Fax: 06101 602-369
E-Mail: Susanna.Sachau@bad-vilbel.de
erforderliche Unterlagen
Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, mit.
Hinweise für Bad Vilbel: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel
Ausweisdokument
ggf. die Angabe Ihres Taufortes (kein schriftlicher Nachweis erforderlich, wer das nicht weiß, kann die Info entweder im Familien-/Stammbuch finden, das Feld kann bei Vorsprache aber auch bei komplettem Nichtwissen offen bleiben)
Hinweise für Bad Vilbel: Kirchenaustritt
Ausweisdokument
ggf. die Angabe Ihres Taufortes (kein schriftlicher Nachweis erforderlich, wer das nicht weiß, kann die Info entweder im Familien-/Stammbuch finden, das Feld kann bei Vorsprache aber auch bei komplettem Nichtwissen offen bleiben)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.
Kosten
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Die für die Berechnung der Steuerabzugsbeträge erforderlichen Merkmale, auch zur Kirchensteuerpflicht, werden ausschließlich elektronisch übermittelt. Von der Beendigung Ihrer Kirchensteuerpflicht erfährt Ihr Arbeitgeber durch Abruf der von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) gespeichert sind. Hat das Finanzamt für Sie Vorauszahlungen zur Kirchensteuer festgesetzt oder erzielen Sie keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit, sondern andere Einkünfte, legen Sie bitte den Nachweis über Ihren Kirchenaustritt bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt vor, damit die Kirchensteuererhebung zukünftig unterbleibt.
Bitte beachten Sie auch das unten verlinkte Informationsblatt bei Kirchenaustritt-Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019
Stichwörter
Kirchenaustritt, Religion, Evangelisch, Katholisch, Konfession, Kirchensteuer, Kircheneintritt, Kirche, Religionsgemeinschaft