Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Beschreibung

    Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Hinweise für Bad Vilbel: Kirchenaustritt

    Zum 01. März 2017 geht die bislang bei den Amtsgerichten liegende örtliche Zuständigkeit für Kirchenaustrittserklärungen auf die Gemeinden über.
    In Bad Vilbel wird diese Aufgabe vom Bürgerbüro übernommen. Für den Austritt ist ein persönliches Vorsprechen im Bürgerbüro erforderlich.

    Voraussetzung ist, dass Sie in Bad Vilbel mit Hauptwohnung gemeldet sind. Bei der Erklärung können Sie sich nicht durch einen Dritten vertreten lassen.

    Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können den Austritt alleine erklären, sofern sie nicht geschäftsunfähig sind. Kinder zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr benötigen für die Austrittserklärung die Zustimmung eines Personensorgeberechtigten. Der Austritt für Kinder unter dem 12. Lebensjahr kann lediglich durch einen Personensorgeberechtigten  erklärt werden.

    Zum 01. März 2017 geht die bislang bei den Amtsgerichten liegende örtliche Zuständigkeit für Kirchenaustrittserklärungen auf die Gemeinden über.
    In Bad Vilbel wird diese Aufgabe vom Bürgerbüro übernommen. Für den Austritt ist ein persönliches Vorsprechen im Bürgerbüro erforderlich.

    Voraussetzung ist, dass Sie in Bad Vilbel mit Hauptwohnung gemeldet sind. Bei der Erklärung können Sie sich nicht durch einen Dritten vertreten lassen.

    Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können den Austritt alleine erklären, sofern sie nicht geschäftsunfähig sind. Kinder zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr benötigen für die Austrittserklärung die Zustimmung eines Personensorgeberechtigten. Der Austritt für Kinder unter dem 12. Lebensjahr kann lediglich durch einen Personensorgeberechtigten  erklärt werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Vilbel

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sonnenplatz 1

    61118 Bad Vilbel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Bad Vilbel - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Sonnenplatz 1

    61118 Bad Vilbel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro Rathaus:

    Montag bis Dienstag

    07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Mittwoch

    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    (Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)

    Donnerstag

    07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

    Freitag

    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    (Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)

    Bürgerbüro / Tourist-Info,

    Günther-Biwer-Platz 1:

    Montag und Dienstag

    07:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

    Mittwoch

    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    (Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)

    Donnerstag

    07:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bsi 18:30 Uhr

    Freitag

    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    (Sprechstunde ohne Terminvereinbarung)

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, mit.

    Hinweise für Bad Vilbel: Kirchenaustritt

    Ausweisdokument

    ggf. die Angabe Ihres Taufortes (kein schriftlicher Nachweis erforderlich, wer das nicht weiß, kann die Info entweder im Familien-/Stammbuch finden, das Feld kann bei Vorsprache aber auch bei komplettem Nichtwissen offen bleiben)

    Ausweisdokument

    ggf. die Angabe Ihres Taufortes (kein schriftlicher Nachweis erforderlich, wer das nicht weiß, kann die Info entweder im Familien-/Stammbuch finden, das Feld kann bei Vorsprache aber auch bei komplettem Nichtwissen offen bleiben)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

    Kosten

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die für die Berechnung der Steuerabzugsbeträge erforderlichen Merkmale, auch zur Kirchensteuerpflicht, werden ausschließlich elektronisch übermittelt. Von der Beendigung Ihrer Kirchensteuerpflicht erfährt Ihr Arbeitgeber durch Abruf der von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) gespeichert sind. Hat das Finanzamt für Sie Vorauszahlungen zur Kirchensteuer festgesetzt oder erzielen Sie keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit, sondern andere Einkünfte, legen Sie bitte den Nachweis über Ihren Kirchenaustritt bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt vor, damit die Kirchensteuererhebung zukünftig unterbleibt.

    Bitte beachten Sie auch das unten verlinkte Informationsblatt bei Kirchenaustritt-Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 04.07.2024 (von: May, Pilar)

    Stichwörter

    Kircheneintritt, Konfession, Evangelisch, Katholisch, Kirchensteuer, Religion, Kirchenaustritt, Kirche, Religionsgemeinschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)