Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Beschreibung

    Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice im Rathaus

    Adresse

    Hausanschrift

    Europaplatz 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, mit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

    Kosten

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Beurkundung des Kirchenaustritts können Sie die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit bei der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung vornehmen lassen.

    Damit ein Kirchenaustritt im Lohnsteuerabzugsverfahren des Jahres 2012 berücksichtigt werden kann, ist dieser Ihrem Wohnsitzfinanzamt mitzuteilen. Zu diesem Zweck ist die Vorlage Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung 2011/2012 sowie der Austrittsurkunde erforderlich.

    Ab dem Jahr 2013 werden die für die Berechnung der Steuerabzugsbeträge erforderlichen Merkmale ausschließlich elektronisch übermittelt. Von Ihrem Kirchenaustritt erfährt Ihr Arbeitgeber durch Abruf der von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) gespeichert sind. Der Gang zum Finanzamt ist insoweit entbehrlich.
     

    Bitte beachten Sie auch das unten verlinkte Informationsblatt bei Kirchenaustritt-Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Hinweise für Dietzenbach: Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Kirchenaustritt

    Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können den Kirchenaustritt alleine erklären, sofern sie nicht geschäftsunfähig sind.
    Kinder zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr benötigen für die Austrittserklärung die Zustimmung eines Personensorgeberechtigten. Der Austritt für Kinder unter dem 12. Lebensjahr kann lediglich durch einen Personensorgeberechtigten erklärt werden. 

    Um aus einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft austreten zu können, ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerservice (Rathaus) der Kreisstadt Dietzenbach notwendig. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person in Dietzenbach mit Hauptwohnung gemeldet ist. 

    Bei der Erklärung kann man sich nicht durch einen Dritten vertreten lassen. 

    Alternativ kann der Austritt aus der Kirche schriftlich und formlos beim Bürgerservice im Rathaus eingereicht werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Erklärung in öffentlich beglaubigter Form (notariell oder beim Ortsgericht) eingereicht werden muss und sich das Wirksamkeitsdatum am Eingangsdatum des Bürgeramtes orientiert.

     Die Verwaltungsgebühr beträgt 30,00 €. 

    Benötigt wird ein Ausweisdokument und ggf. die Angabe des Taufortes. Ein schriftlicher Nachweis ist nicht erforderlich. Wer nicht weiß wo er getauft wurde, kann die Information im Familien-/Stammbuch finden. Bei komplettem Nichtwissen kann das entsprechende Feld im Antrag auch offen bleiben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Kirchensteuer, Religionsgemeinschaft, Konfession, Kircheneintritt, Kirche, Kirchenaustritt, Katholisch, Evangelisch, Religion

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English