Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Beschreibung

    Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

    Hinweise für Bad Soden am Taunus: Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Bislang mussten die Bürger zum zuständigen Amtsgericht nach Königstein oder zum für den jeweiligen Ortsteil zuständigen Ortsgerichtsvorsteher, um einen Kirchenaustritt zu beantragen. Der Hessische Landtag hat am 24.01.2017 nun das Gesetz zur Änderung der Zuständigkeit für das Verfahren des Austritts aus Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts verabschiedet. Die Zuständigkeit für die Entgegennahme und die Bearbeitung von Kirchenaustrittserklärungen geht somit von den Amtsgerichten auf die Städte und Gemeinden in Hessen über.

    Das Gesetz ist am 01.03.2017 in Kraft getreten. Bad Sodener Bürger können sich daher ab sofort mit ihrem Anliegen an das Standesamt im Rathaus wenden. Die Verwaltungsgebühr für einen Kirchenaustritt beträgt 30,00 €. Notwendig ist die Vorlage eines gültigen Pass- oder Ausweisdokuments. Eine Austrittserklärung muss persönlich erfolgen und darf nicht durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Bad Soden am Taunus: Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Standesamt Bad Soden am Taunus, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus

    Tel. 06196 / 208 934, E-Mail:standesamt@stadt-bad-soden.de

    Zuständigkeit

    Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Hinweise für Bad Soden am Taunus: Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Standesamt Bad Soden am Taunus, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus

    Tel. 06196 / 208 934, E-Mail:standesamt@stadt-bad-soden.de

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Soden am Taunus - Standesamt Bad Soden am Taunus, Schwalbach am Taunus und Sulzbach (Taunus) (Abteilung 35)

    Adresse

    Postanschrift

    Königsteiner Straße 73

    65812 Bad Soden am Taunus

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamts stehen Ihnen Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr gerne zur Verfügung.

    Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiträume mit Rat und Tat zur Seite. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin. So können wir uns bestmöglich um Ihre Belange kümmern.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, mit.

    Hinweise für Bad Soden am Taunus: Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Notwendig ist die Vorlage eines gültigen Pass- oder Ausweisdokuments. Eine Austrittserklärung muss persönlich erfolgen und darf nicht durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

    Kosten

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

    Hinweise für Bad Soden am Taunus: Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Die Verwaltungsgebühr für einen Kirchenaustritt beträgt 30,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die für die Berechnung der Steuerabzugsbeträge erforderlichen Merkmale, auch zur Kirchensteuerpflicht, werden ausschließlich elektronisch übermittelt. Von der Beendigung Ihrer Kirchensteuerpflicht erfährt Ihr Arbeitgeber durch Abruf der von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) gespeichert sind. Hat das Finanzamt für Sie Vorauszahlungen zur Kirchensteuer festgesetzt oder erzielen Sie keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit, sondern andere Einkünfte, legen Sie bitte den Nachweis über Ihren Kirchenaustritt bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt vor, damit die Kirchensteuererhebung zukünftig unterbleibt.

    Bitte beachten Sie auch das unten verlinkte Informationsblatt bei Kirchenaustritt-Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Stichwörter

    Kirchensteuer, Konfession, Kirchenaustritt, Katholisch, Religionsgemeinschaft, Kirche, Kircheneintritt, Evangelisch, Religion

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de